Köln hat Zulässigkeit der Kulturförderabgabe umfassend geprüft

Die Steuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten. Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnungssteuer am nächsten, so die Stadt Köln. / copyright: Dieter Schütz / pixelio.de
Die Steuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten. Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnungssteuer am nächsten, so die Stadt Köln.
copyright: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kulturförderabgabe liegt der Stadt Köln seit dem 09.09.2010 vor. Das Land NRW hat im Genehmigungsschreiben zugleich auf zwei denkbare rechtliche Unsicherheiten hingewiesen. Lesen Sie hier für was die kalkulierten 7 Millionen Euro verwendet werden sollen.

Die Unsicherheit über die neue Steuer ist nachvollziehbar, weil bei einer neuen Steuer immer Neuland betreten wird, für das weder Rechtsprechung noch Literatur zur Absicherung herangezogen werden kann.

Die Stadt Köln hat die Zulässigkeit der Kulturförderabgabe umfassend geprüft. Der Rat der Stadt Köln hat am 23. März 2010 die Kulturförderabgabe als sogenannte örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz beschlossen. Diese Steuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten. Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnungssteuer am nächsten. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wenn ein besonderer Aufwand nicht freiwillig, sondern berufsbedingt erfolgt. Auch insoweit ist eine Parallelität zur Zweitwohnungssteuer gegeben.

Dass auch Zweitwohnsitzinhaberinnen und -inhaber einen zu versteuernden besonderen Aufwand betreiben, wenn sie einen berufsbedingten Zweitwohnsitz unterhalten, ist vom Bundesverfassungsgericht geklärt. Diese Grundsätze sind auf die Kulturförderabgabe übertragbar.

Der Grundsatz der Folgerichtigkeit der Rechtsordnung wurde ebenfalls beachtet. Die Kulturförderabgabe wurde von vornherein eingeführt, um das Haushaltsdefizit zu verringern und nicht um die reduzierte Mehrwertsteuer abzuschöpfen. Daher gilt die Kulturförderabgabe auch unabhängig von der Frage, ob der verringerte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen beibehalten wird oder nicht.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) hat angekündigt, die Steuer bis hin zum Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Die Stadt hat hierfür Vorsorge getroffen. Daher wird bei der Verwendung der Einnahmen nicht die diesbezügliche Kalkulation von März 2010 (mindestens 11 Millionen Euro) zu Grunde gelegt, sondern vorsorglich lediglich 7 Millionen Euro an Einnahmen kalkuliert, die in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus fließen.

Für was sollen die Gelder verwendet werden

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28. September 2010 beschlossen, diese Einnahmen zweckgebunden ab dem Jahr 2011 zu verwenden für:

  • Erhalt der Busbibliothek und der Stadtteilbibliothek Neubrück, die benutzerorientierte Verbesserung der Öffnungszeiten der Stadt(teil)bibliotheken sowie die Aufstockung des Medienetats der StadtBibliothek Köln (750.000 Euro)
  • Verzicht auf Gebührenerhöhungen für die Rheinische Musikschule für Kinder und Jugendliche (150.000 Euro)
  • Kulturelle Bildung (200.000 Euro)
  • Standortmarketing, Wirtschaftsförderung, Markenbildung, Internetstadt, Tourismus, Kreativ- und Medienwirtschaft (700.000 Euro)
  • Stadtverschönerungsmaßnahmen: Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer (1.200.000 Euro)
  • Großveranstaltungen im Sport (150.000 Euro)
  • Renovierung von Museen und Kulturbauten (2.600.000 Euro)
  • Internationalen Tag der Städtepartnerschaften (50.000 Euro)
  • Interkulturelle Projekte und Integrationsprojekte (200.000 Euro)

Die Stadt München hat mittlerweile ebenfalls die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Städte wie Stuttgart, Essen, Dortmund, Duisburg und jüngst auch die Stadt Neuss prüfen derzeit die Einführung einer Kulturförderabgabe.

Autor: Quelle: Stadt Köln