Veränderungen im Schulgesetz: Anmeldungstage für Schulanfänger 2014/ 2015

In Kürze erhalten Sorgeberechtigte, deren Kinder zum nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, eine Elternbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen. / copyright: © Hannes Eichinger - Fotolia.com
In Kürze erhalten Sorgeberechtigte, deren Kinder zum nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, eine Elternbenachrichtigung mit allen wichtigen Informationen.
copyright: © Hannes Eichinger – Fotolia.com

Für Kinder, die zum nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen, beginnen in Kürze die Anmeldetage an den Grundschulen. Durch eine Änderung im Schulgesetz musste das komplexe Anmeldeverfahren neu strukturiert werden. Mit einer Zusage über die Aufnahme der Kinder noch in 2013 ist nicht zu rechnen.

Für die Eltern bedeutet das in
erster Linie, dass die Zusagen der Schulen zu einem späteren Zeitpunkt
als bisher erfolgen werden. Mit einer Zusage über die Aufnahme der
Kinder noch in 2013 ist nicht zu rechnen.

Kölns Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Agnes Klein erklärt die Hintergründe: “Köln
ist eine Stadt mit steigenden Schülerzahlen, in einigen Stadtteilen ist
diese Entwicklung besonders stark. Um allen Eltern ein wohnortnahes
Schulangebot machen zu können, müssen wir das Anmeldeverfahren stärker
als in der Vergangenheit koordinieren und steuern. Wir möchten
insbesondere sicherstellen, dass auch die Eltern, die leider bei ihrer
Wunschschule aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssen, schnell
einen Platz an einer anderen Schule finden können.”

In
Kürze erhalten Sorgeberechtigte, deren Kinder zum nächsten Schuljahr
schulpflichtig werden, eine Elternbenachrichtigung mit allen wichtigen
Informationen. Die Anmeldetage finden in den meisten Grundschulen vom
11. bis 13. November 2013 statt. Genauere Informationen zu den
Anmeldezeiten geben die jeweiligen Schulsekretariate.

Wichtig ist,
dass alle Eltern einen Zweitwunsch in das Anmeldeformular eintragen,
das der Elternbenachrichtigung beiliegt. Es besteht ein verbindlicher
Zeitplan für alle Grundschulen, wann die Aufnahmen der Kinder erfolgen
müssen, wodurch das Verfahren für alle Eltern transparenter wird.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di