Jährlich buchen knapp 20 Millionen Deutsche ihren Urlaub online – Tendenz steigend. Das geht schnell, die Auswahl ist enorm und man kann sich sogar am Wochenende um die Buchung kümmern. Damit alles klappt, informieren ARAG und CityNEWS über die Fallstricke beim Online-Buchen.
Kleingedrucktes mit großer Wirkung
Auch wenn sie lästig und nicht immer beim ersten Durchlesen verständlich sind: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters, der Fluggesellschaft oder der Unterkunft gehören zur Pflichtlektüre für Buchende. Seriöse Anbieter verstecken ihre AGB nicht, sondern stellen sie vollständig und leicht auffindbar ins Netz.
Versteckte Kosten entdecken
Bei so genannten Gratis- oder Billigangeboten sollten bei reiselustigen Online-Buchern die Alarmglocken schrillen. Niemand hat etwas zu verschenken und so haben die vermeintlichen Super-Schnäppchen meist einen Haken, der klausuliert als ‘Serviceentgelt’ oder ‘Bearbeitungsgebühr’ daherkommen kann oder aber als ‘Mindestverzehr’ im Hotel-Restaurant. Daher raten ARAG Experten Urlaubern, auf transparente, nachvollziehbare Kosten zu achten und darauf, ob die Preisangaben verständlich und übersichtlich sind.
Kein Sicherungsschein, kein Geld
Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein und dies durch einen Sicherungsschein nachweisen, der online abrufbar sein muss. Ohne diesen Schein dürfen nach Auskunft der ARAG Experten weder der vollständige Reisepreis noch Teilzahlungen verlangt werden. Seriöse Anbieter lassen dem Nutzer die Wahl zwischen mindestens zwei Zahlungsmöglichkeiten wie etwa Überweisung und Lastschriftverfahren.
Schützen Sie Ihre Daten
Alle buchungsrelevanten Daten wie z. B. Name, Adresse, Alter, Geburtsdatum und Bankverbindung sollten nur verschlüsselt gesendet werden. In der Regel erkennen Sie am Schloss- oder Schlüsselsymbol auf dem Rahmen des Browsers, ob die Übertragung der Daten gesichert ist. Zudem sollten Sie auf die Web-Adresse achten: Sichere Seiten beginnen mit “https”. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die in einem direkten Zusammenhang mit der jeweiligen Buchung stehen. Möchte der Anbieter mehr von Ihnen erfahren, muss er Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um freiwillige Angaben handelt.
Autor: Redaktion / ARAG