Unterstützung von OB Jürgen Roters für "Wir stellen uns quer" war rechtmäßig

Die wegen einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Köln/ NRW von der Polizei gesperrte Deutzer Brücke, aufgenommen am Samstag (07.05.11) in Köln. Die Organisation plante einen 'Marsch für die Freiheit' durch die Kölner Innenstadt. Dazu hat Pro NRW nach eigenen Angaben Vertreter europäischer Rechtsparteien sowie Repräsentanten der konservativen amerikanischen 'Tea Party'-Bewegung eingeladen. Diese blieben allerdings anscheinend aus. / copyright: Roberto Pfeil / dapd
Die wegen einer Kundgebung der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Köln/ NRW von der Polizei gesperrte Deutzer Brücke, aufgenommen am Samstag (07.05.11) in Köln. Die Organisation plante einen ‘Marsch für die Freiheit’ durch die Kölner Innenstadt. Dazu hat Pro NRW nach eigenen Angaben Vertreter europäischer Rechtsparteien sowie Repräsentanten der konservativen amerikanischen ‘Tea Party’-Bewegung eingeladen. Diese blieben allerdings anscheinend aus.
copyright: Roberto Pfeil / dapd

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Oberbürgermeister schriftlich mitgeteilt, dass sie in dem von der “Bürgerbewegung pro NRW” veranlassten Strafverfahren gegen seine Person im Zusammenhang mit der Aktion “Wir stellen uns quer” von Ermittlungen abgesehen habe, weil gegen ihn noch nicht einmal ein Anfangsverdacht bestehe.

Oberbürgermeister Roters: “Ich werde auch künftig meine Stimme erheben”

Das Strafverfahren sei eingestellt worden, weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben seien.

Zu dem Verfahren war es aufgrund einer Strafanzeige des pro-NRW-Vorsitzenden Markus Beisicht gekommen, der in der Formulierung des Aufrufs “Wir dulden keinen Marsch der Rechten in der Innenstadt” einen Verstoß des Oberbürgermeisters gegen das Versammlungsgesetz erkannt haben wollte und dessen Unterstützung des Aufrufs zu Gunsten der breiten Gegendemonstration “Wir stellen uns quer” als undemokratisch anprangerte.

Die Staatsanwaltschaft sah in dem Aufruf jedoch eine Aktion für ein friedliches und tolerantes Miteinander; dies habe der tatsächliche Ablauf der Gegendemonstrationen am 7. Mai 2011 auch bestätigt. Die Äußerung von Oberbürgermeister Jürgen Roters bewege sich daher im Rahmen des rechtlich Zulässigen. Den Aufruf zu friedlichen Gegendemonstrationen müssten sich die Veranstalter im “Prozess der demokratischen Meinungsbildung” gefallen lassen.

Oberbürgermeister Roters sieht sich in seiner Auffassung bestätigt und hat erklärt: “Ich werde auch künftig meine Stimme erheben, wenn durch Aktionen wie den sogenannten “Marsch für die Freiheit” oder auf anderem Weg versucht wird, Teile unserer Stadtgesellschaft zu diskreditieren und auszugrenzen.”

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.