Die neuen Unisex-Tarife: Informieren lohnt sich

Unisex-Tarife: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine Tarife mehr auf den Markt bringen, die verschiedene Prämien für Männer und Frauen vorsehen. Männer werden vor allem für Rentenversicherungen künftig deutlich höhere Beiträge zahlen müssen, bei Frauen werden sie umgekehrt sinken. / copyright: Yuri Arcurs / djd / BVUK / fotolia.com
Unisex-Tarife: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine Tarife mehr auf den Markt bringen, die verschiedene Prämien für Männer und Frauen vorsehen. Männer werden vor allem für Rentenversicherungen künftig deutlich höhere Beiträge zahlen müssen, bei Frauen werden sie umgekehrt sinken.
copyright: Yuri Arcurs / djd / BVUK / fotolia.com

Bislang zahlten Frauen und Männer in der privaten Rentenversicherung unterschiedlich hohe Beträge – und das trotz ähnlicher Vorsorgeverträge und ähnlicher Leistungen. Ab dem 21. Dezember 2012 ist damit jedoch Schluss.

Die Begründung, dass Frauen laut Statistik eine um fünf Jahre längere Lebenserwartung als Männer haben, greift dann nicht mehr und verbietet Versicherern, ein Geschlecht zu bevorzugen oder eben auch zu benachteiligen. Erlaubt sind dann nur noch sogenannte Unisex-Tarife, die gleiche Beiträge und Leistungen für beide Geschlechter garantieren.

Die anstehenden Änderungen beruhen auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der in den ungleichen Tarifen eine Unvereinbarkeit mit der Grundrechte-Charta der EU sieht. Für Männer bedeutet dies zukünftig deutlich höhere Beiträge, während Frauen mit Beitragsentlastungen rechnen können.

Unisex-Tarife und ihre Konsequenzen für die bAV

Eine Frage, die sich nun vielen stellt, betrifft die betriebliche Altersvorsorge, kurz auch bAV genannt. “Im Moment ist es so, dass in Unternehmen mit einem hohen Männeranteil das Gros der Beschäftigten einen höheren Beitrag zur bAV zahlen muss als in ‘frauenlastigen Unternehmen’ “, erklärt Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe, die sich auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisiert hat. Mit den neuen Unisex-Tarifen kommt nämlich ein Stein der Veränderung ins Rollen: “Die Versicherer bieten im ‘vorauseilenden Gehorsam’ auch im Bereich der bAV ab Dezember Unisex-Tarife an, um nicht in eine vielleicht mögliche Haftungsproblematik zu geraten“. Unternehmen wie Mitarbeiter sollten sich daher rechtzeitig informieren, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist. Anbieter wie die BVUK-Gruppe bieten hierbei ausführliche Beratung und maßgeschneiderte bAV-Systeme für mittelständische Unternehmen an.

Besonders Männer sollten sich rechtzeitig informieren

Michael Reizel geht davon aus, dass die Versicherungsbranche in Erwartung einer ähnlichen Rechtsprechung im Bereich der bAV durch den EuGH voraussichtlich auch auf Unisex-Tarife umschwenken wird. “Für alle Männer, die noch über keine bAV verfügen, kann es vor diesem Hintergrund nur heißen, sich zu informieren, bevor die neuen Unisex-Tarife Platz greifen, denn dann kommt es definitiv zu einer Beitragsanhebung.” Frauen sollten allerdings auch nicht allzu lange mit einem Vertragsabschluss warten, auch wenn sie durch die Unisex-Tarife tendenziell besser gestellt werden. Diesen Vorteil können sie nämlich nicht im vollen Umfang in Form der vereinbarten höheren Leistung nutzen. “Denn bei Vertragsabschluss ist das Lebensalter um ein Jahr fortgeschritten, was sich auf die Berechnung der entsprechenden Leistung auswirkt. Dieser sogenannte Alterssprung ist nicht mit der durch die Unisex-Tarife veranlassten Reduzierung einholbar”, erläutert Michael Reizel weiter.

Passgenaue Angebote sind entscheiden

Bereits bestehende bAV-Verträge haben allerdings – unabhängig vom Unisex-Urteil – Bestandsschutz. Dennoch zeigen die Entwicklungen, so Michael Reizel, wie notwendig es ist, sich rechtzeitig und vor allem umfassend über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Wichtig sind dabei vor allem auch der richtige Mix und die Passgenauigkeit der Altersvorsorge, die immer auf die persönliche Situation des Arbeitnehmers zugeschnitten sein sollte. Gerade die bAV lässt sich nämlich sehr individuell gestalten – trotz ihres kollektiven Charakters. “Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Partners für die Vorsorge”, betont Reizel. Nur in ergebnisoffenen Gesprächen können nämlich optimale Pakete geschnürt werden.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG