Taxi-Stellplätze am Kölner Hauptbahnhof bleiben bestehen

Taxi-Stellplätze am Kölner Hauptbahnhof bleiben bestehen copyright: Q.pictures  / pixelio.de
Taxi-Stellplätze am Kölner Hauptbahnhof bleiben bestehen
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Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Rechtsauffassung der Stadt Köln bestätigt, wonach die Taxi-Stellplätze vor dem Hauptbahnhof unterschiedslos allen Taxiunternehmen, die die personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zur Verfügung stehen.

Die Deutsche Bahn und die Eigentümer des Hauptbahnhofes hatten beim Verwaltungsgericht erreichen wollen, dass der Stadt Köln einstweilig der Vollzug ihrer straßenrechtlichen Widmung des Kölner Bahnhofvorplatzes untersagt wird. Der Bahnhofsvorplatz ist in diesem Bereich im Eigentum der beiden Kläger, die zwischenzeitlich einen Exklusiv-Vertrag über die Nutzung der Flächen mit einem einzelnen Taxiunternehmen (mytaxi) abgeschlossen hatten.

Dem hatte die Stadt Köln mit Hinweis auf die Widmung als „öffentlich gewidmetes Straßenland“ und damit allgemein zugänglich, widersprochen. Dieser Bereich wurde bereits seit 2006 als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Solche Flächen stehen damit allen Taxi-Unternehmen zur Verfügung, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Das Verwaltungsgericht stellte mit seinem heutigen Beschluss unter anderem fest, dass die bereits im Jahr 2006 erfolgte öffentlich-rechtliche Widmung „hinreichend bestimmt“ sei und eine „möglicherweise fehlende Zustimmung der damaligen Grundeigentümerin nicht zur Nichtigkeit der Widmung“ führe.