Neues Gebäude für Kölner Sporthochschule

Auf dem Gelände der Deutschen Sporthochschule Köln soll das von der Hochschule dringend benötigte Institutsgebäude errichtet werden.  / copyright: Deutsche Sporthochschule Köln/Pressestelle
Auf dem Gelände der Deutschen Sporthochschule Köln soll das von der Hochschule dringend benötigte Institutsgebäude errichtet werden.
copyright: Deutsche Sporthochschule Köln/Pressestelle

Auf dem Gelände der Deutschen Sporthochschule Köln soll das von der Hochschule dringend benötigte Institutsgebäude zwischen der Straße “Am Sportpark Müngersdorf” und der denkmalgeschützten Radrennbahn errichtet werden. Öffentlicher Bauherr der Maßnahmen ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW.

Nach dem baurechtlichen Vorbescheid aus dem Jahr 2008 hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW im Jahr 2010 für dieses Gebäude einen Wettbewerb ausgeschrieben; die Stadt Köln war Mitglied des Preisgerichts und hat die städtischen Belange vertreten.

Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde zwischenzeitlich weiter bearbeitet. Da es sich um ein Bauvorhaben des Landes NRW handelt, ist die Stadt Köln nicht Genehmigungsbehörde. Lediglich innerhalb des sogenanten Zustimmungsverfahrens hat sie ein Prüfrecht, ob baurechtliche Gründe der Bestätigung des sogenannten “gemeindlichen Einvernehmens” entgegenstehen.

Mit der Realisierung des Bauvorhabens war ursprünglich die Fällung von 61 Bäumen verbunden, für die neben dem gemeindlichen Einvernehmen nach der Baumschutzsatzung eine Baumfällerlaubnis erforderlich ist. In der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal im Januar 2012 wurde der beabsichtigten Fällgenehmigung im Rahmen einer Aktuellen Stunde zu diesem Bauvorhaben des Landes widersprochen und eine Alternativplanung beziehungsweise. eine Baumschonendere Bauplanung gefordert. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat aus diesem Anlass seine Planung nochmals überprüft und konnte durch geringfügige Änderungen (Verzicht auf baurechtlich nicht erforderliche Stellplätze) die notwendigen Baumfällungen auf 53 Bäume reduzieren.

Es gibt keine weiteren Alternativen zur vorgelegten Planung. Daher ist die Fällung zu genehmigen, da die nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.

Am 15. März 2012 wird der Ausschuss Umwelt und Grün über den aktuellen Sachverhalt informiert. Die Stadt Köln hat heute, 8. März 2012, gegenüber der Bezirksregierung Köln das “gemeindliche Einvernehmen” erteilt.

Weitere Infos unter: https://www.dshs-koeln.de

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.