Angeklagter im Prozess um Telekom-Spitzelaffäre muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn am Dienstag den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. / copyright: Steffi Loos / ddp/ dapd
Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn am Dienstag den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
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Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn am Dienstag den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige das Fernmeldegeheimnis verletzt hatte.

Zudem habe er sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte zwischen 2005 und 2006 illegal Telefonverbindungsdaten von zahlreichen Personen – überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten – ausspioniert. Damit sollte herausgefunden werden, wie interne Informationen an die Presse gelangt waren. Außerdem hatte der 60-Jährige Gelder des Konzerns in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Ursprünglich waren in dem Prozess vier Männer angeklagt. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen jedoch abgetrennt. Gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurde der Prozess wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

In dem Prozess hatte auch der frühere Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke als Zeuge ausgesagt. Dabei bestritt Ricke, einen Auftrag zur illegalen Auswertung von Telefonverbindungsdaten gegeben zu haben.

Autor: Redaktion/ dapd