Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände informieren mit einem Flyer über die Risiken des Alkohol-, Tabak- und Medikamentenkonsums in der Schwangerschaft.
Schwangere sollten auf Alkohol, Tabak und – soweit möglich – auf Medikamente verzichten, denn sie gefährden die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Ein Info-flyer für Schwangere ist ab sofort bundesweit in mehr als 2100 Apotheken erhältlich. Entwickelt wurde der Flyer von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, in Kooperation mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Die Präsidentin der Bundesapothekerkammer, Erika Fink, dazu: “Vorbeugen ist besser als heilen. Apotheken sind für Schwangere eine wichtige Anlaufstelle in Gesundheitsfragen.”
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans sagte: “Der Schutz des ungeborenen Lebens ist mir ein wichtiges Anliegen. Alle Eltern wünschen sich, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Aber noch viel zu häufig sind Schwangere unzureichend darüber informiert, welchen Risiken sie ihr ungeborenes Kind durch den Konsum von Alkohol, Tabak und Medikamenten in der Schwangerschaft aussetzen. Hierüber soll der Flyer informieren. Der Flyer unterstützt die Apothekerin oder den Apotheker darin, mit ihren Patientinnen über dieses wichtige Thema ins Gespräch zu kommen. Denn: In der Schwangerschaft muss gelten: Kein Alkohol, kein Tabakrauch und Medikamente nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker! So können Schwangere ernste gesundheitliche Schäden von Ihrem Kind abwenden!”
Der Flyer informiert Schwangere in knapper und plakativer Form über die Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums für das ungeborene Kind. Er motiviert die Schwangeren, das Gespräch mit ihrem Arzt und Apotheker zu suchen, bevor sie ein Medikament einnehmen oder wenn sie Hilfe benötigen, um rauchfrei und ohne Alkohol durch die Schwangerschaft zu kommen. Darüber hinaus gibt er Hinweise auf Telefonhotlines der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und Internetadressen mit weitergehenden Informationen.
Autor: Bundesministerium für Gesundheit/ ABDA Bundesvgg