Soziale Netzwerke boomen. Immer mehr Menschen nutzen YouTube, Pinterest, Twitter und Co., um sich mit ihren Freunden und Bekannten auszutauschen und Inhalte zu teilen. Den wenigsten ist dabei bewusst, dass Facebook & Co. auch für private Nutzer keinen rechtsfreien Raum darstellen. Der Kölner Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht, Christian Solmecke, zeigt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rheinschiene 2016“ am 16. Juni ab 18 Uhr im FOM-Hochschulzentrum im Rheinauhafen, was erlaubt ist und was nicht. Der Eintritt ist kostenfrei.
Das gemeinsame Veranstaltungsformat “Rheinschiene” der FOM Hochschulen in Köln, Düsseldorf und Bonn geht in die dritte Runde. In Köln dreht sich in diesem Jahr alles um rechtliche Grauzonen und Fallstricke in sozialen Netzwerken. Für Unternehmen bietet Social Media eine gute Möglichkeit, auch mit kleinem Budget neue Zielgruppen zu erreichen und mit Partnern zu kommunizieren.
Nach wie vor besteht jedoch eine große Unsicherheit darüber, was im Web erlaubt ist und was nicht. „Die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Bildern, Texten und Videos sind komplex. Das gilt nicht nur für Unternehmen. Viele Menschen wissen nicht, dass Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte auch für die private Nutzung sozialer Medien gelten und ein Verstoß rechtliche Konsequenzen haben kann”, weiß IT-Experte Christian Solmecke. In seinem Vortrag zeigt Solmecke, wie Social Media in Unternehmen erfolgreich eingesetzt werden kann und welche rechtlichen Aspekte bei der privaten und wirtschaftlichen Nutzung beachtet werden sollten.
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 16. Juni 2016, ab 18 Uhr im FOM-Hochschulzentrum im Rheinauhafen-Süd, Agrippinawerft 4, in Köln. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen nimmt die zentrale Studienberatung unter 0800 – 1 95 95 95 (gebührenfrei) oder studienberatung@fom.de entgegen.