Kölner genießen das Grillen im Grünen: Ordnungsamt gibt Tipps und Hinweise

Viele Kölner zieht es bei dem zunehmend sommerlichen Wetter nach draußen, z.B. zum Grillen. Doch einige Regeln sollten hierbei beachtet werden. / copyright: Thorsten Freyer/ pixelio.de
Viele Kölner zieht es bei dem zunehmend sommerlichen Wetter nach draußen, z.B. zum Grillen. Doch einige Regeln sollten hierbei beachtet werden.
copyright: Thorsten Freyer/ pixelio.de

Die ersten sonnigen Tage im März dieses Jahres haben schon einen Vorgeschmack auf den Sommer und die vielen Freizeitmöglichkeiten in Kölns Grünanlagen gegeben. Sobald das Wetter beständiger wird zieht es viele Kölner wieder für ein Picknick oder zum Grillen ins Grüne.

Nicht wenige Zeitgenossen lassen dabei allerdings das gute Benehmen vermissen und ihre Abfälle und Essensreste einfach liegen.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Grillen in den meisten öffentlichen Grünflächen in Köln zwar grundsätzlich erlaubt ist, dass dabei aber einige “Spielregeln” und Vorschriften zu beachten sind. So darf zum Beispiel durch das Grillen niemand gefährdet oder – durch Rauch oder umher fliegende Asche – belästigt werden. Offene Feuerstellen sind ohnehin grundsätzlich auf allen öffentlichen Flächen verboten.

Der Grill muss so beschaffen sein, dass ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grünfläche besteht. Die im Handel erhältlichen Einweggrills sind zum Grillen auf Rasenflächen nicht geeignet, da die Hitze der Grillkohle den Rasen dauerhaft schädigt. Außerdem muss der Grill ständig beaufsichtigt und die Grillkohle beim Verlassen des Grillplatzes restlos abgelöscht werden.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Wiese, auf der man sich aufhält, so hinterlassen wird, wie sie vorgefunden wurde. Der gesamte Abfall, Unrat und natürlich auch die Asche sind wieder mitzunehmen oder vernünftig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Dabei gehört die gebrauchte Asche in spezielle Behältnisse und nicht in die Mülleimer, da ansonsten leicht Brände entstehen können.

Ein gänzliches Grillverbot gilt für folgende Grün- und Freizeitanlagen: Rheinpark, Rheingarten, Botanischer und Forstbotanischer Garten, Stadtgarten, Wild- und Tierparks und Vogelschauen, ausgewiesene Spielwiesen, Spielplätze, Hundefreilaufflächen, Zieranlagen und Parkflächen mit Baumbestand, außerdem im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand und bebauten Grundstücken.

Wer auf diesen Flächen trotzdem grillt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Auch wenn die übrigen Vorschriften nicht beachtet werden, kann dies empfindliche Verwarnungs- und Bußgelder zur Folge haben.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung solcher Regeln regelmäßig kontrollieren und Aufklärungsarbeit leisten. Ebenso werden sie rigoros einschreiten, wenn Grünflächen verschmutzt oder beschädigt werden. Dies gilt insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, wenn sich erfahrungsgemäß viele Menschen in den Grünanlagen aufhalten.

“Die Menschen sollen ihren Aufenthalt in den Kölner Grünanlagen genießen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die öffentlichen Flächen sauber und unbeschädigt verlassen werden,” so Stadtdirektor Guido Kahlen.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.