Ordnung schaffen mit Garten- oder Geräteschuppen

Anzeige

In einem Garten- oder Geräteschuppen finden Werkzeuge, Rasenmäher und Co. Platz.
In einem Garten- oder Geräteschuppen finden Werkzeuge, Rasenmäher und Co. Platz.
copyright: Envato / rawf8

Wer das Glück hat, über ein eigenes Stück Garten zu verfügen, hat leider auch die Aufgabe, in dieser Oase der Erholung Ordnung zu halten. Denn anders als in der Wohnung, wo in Küche und Wohnzimmer ein jedes Teil an seinem Ort ist, fehlt es im heimischen Grün an geeigneten Ablage- oder Verwahrmöglichkeiten.

Eine Unterstellmöglichkeit für Werkzeuge, Rasenmäher und Co.

Nach getaner Arbeit im Garten können Spaten, Rechen und vieles mehr ordentlich im Schuppen untergebracht werden.
Nach getaner Arbeit im Garten können Spaten, Rechen und vieles mehr ordentlich im Schuppen untergebracht werden.
copyright: Envato / Wavebreakmedia

Die Lösung wäre hierfür zum Beispiel, einen Gartenschuppen bei VidaXL zu kaufen. In ihm finden, je nach Größe, Werkzeuge und Rasenmäher, Harke und Rechen einen trockenen und sicheren Unterstand. Außerdem ist es nicht verkehrt, seinen meist teuren Gasgrill dort sicher unterzubringen und auf diese Weise vor Diebeshänden zu beschützen. Auch Fahrräder, die in der heutigen Zeit ja schnell mal tausend und mehr Euro Kosten, können in einem entsprechenden Fahrradschuppen sicher verwahrt werden.

Verschiedene Größen, Formen und Qualitäten

Garten- und Geräteschuppen gibt sie in verschiedenen Formen, Ausführungen und Qualitäten, sodass der Laie viel zu lesen hat, um im Thema drin zu sein. Zudem ist neben der Frage, welcher Gebäude den Anforderungen des Nutzers am besten entspricht. Und auch der Stellplatz, sprich die Nähe zum Nachbar, ist von großer Bedeutung. Dazu hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln. Im Prinzip jedoch ähneln sich die Bauordnungen der Länder.

Vorschriften für Garten- bzw. Geräteschuppen

In Nordrhein-Westfalen etwa darf ein Garten- oder Geräteschuppen ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es einige bestimmte Kriterien erfüllt:

  • Es darf sich nur um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätte handeln.
  • Die mittlere Wandhöhe darf einen Wert von maximal drei Metern nicht überschreiten.
  • Zudem ist der Brutto-Rauminhalt auf einen Wert von höchstens 30 Kubikmeter ausgelegt. Um es zu verdeutlichen: Ein Würfel mit einer Seitenlänge von drei Metern hat einen Inhalt von 3 x 3 x 3 Meter, was 27 Kubikmetern entspricht. Da passt schon so einiges rein.
  • Außerdem gibt § 5 Abs. 8 der Bauordnung des Landes NRW, aus der die Angaben stammen, vor, dass die Gesamtlänge der Seitenwände je Grundstücksgrenze maximal neun Meter betragen darf. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein. Die meisten Gebäude und Gerätehäuschen dürften unter diese Kategorien fallen.

Holz, Metall oder Kunststoff

Bliebe noch die Frage, welches Material sich am besten für Geräteschuppen eignet? Es gibt sie in der Regel aus Holz, Kunststoff und Metall. Jeder dieser Baustoffe hat seine Vor- und Nachteile. Richtig gepflegt ist ein Holzbau über Jahrzehnte hinweg haltbar. Allerdings sollte er etwas erhöht aufgestellt sowie das Dach wasserdicht- und abweisend gefertigt sein.

Metall als Baustoff wäre eine Alternative. In der Regel kommen Aluminium oder feuerverzinkte Stahlbleche zum Einsatz. Mit entsprechender Pulverbeschichtung trotzen sie Regen, Schnee und Eiseskälte, aber auch tropischer Hitze. Allerdings ist Metall im Gegensatz zum Holz nicht atmungsaktiv, eine Lüftung sollte also eingeplant werden.

Kunststoffhäuser wiederum trotzen der Natur mit großer Beharrlichkeit und brauchen daher nur geringen Pflegeaufwand. Aber auch hier gilt eine erhöhte Kondensationsgefahr, sodass eine gute Belüftung nötig ist, gerade wenn empfindliche Gegenstände aufbewahrt werden.