Nachdem die Bezirksregierung Köln der Stadt Köln mitgeteilt hat, dass sie eine Berücksichtigung der bisher per Briefwahl oder Direktwahl abgegebenen Stimmen zur Oberbürgermeisterwahl als nicht rechtskonform bewertet, sieht die Stadt Köln faktisch keine Möglichkeit mehr, die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln wie geplant am 13. September 2015 durchzuführen.
Neue rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung macht Nachwahl unumgänglich
Aktuell haben von den rund 812.000 Wahlberechtigten bereits ca. 55.000 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl und per Direktwahl in den Kölner Bezirks- bürgerämtern abgegeben. Insgesamt wurden rund 114.000 Briefwahlanträge gestellt.
Deshalb bittet die Stadt Köln in einem Schreiben an die Bezirksregierung, einen Nachwahltermin gemäß § 21 Absatz 1 Ziffer 1 des Kommunalwahlgesetzes zu bestimmen. “Mit dieser Vorgabe ist die Durchführung einer Wahl am 13. September 2015 weder tatsächlich noch rechtlich in ordnungsgemäßer Weise möglich. Die Wahlorganisation der Stadt Köln ist unter den gegebenen Umständen und nur zehn Kalendertage vor der Wahl nicht in der Lage, ein rechtskonformes Verfahren zur Erfüllung der von Ihnen gesetzten Voraussetzungen anzubieten.” Das Schreiben wurde gestern, Mittwoch, 2. September 2015, um 20:00 Uhr, der Bezirksregierung Köln zugeleitet. Darüber wurden die Kandidatinnen und Kandidaten informiert.
Nach den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes kann die Stadt Köln nicht selbständig über einen neuen Wahltermin entscheiden, sondern nur die Kommunalaufsicht.
Die städtische Wahlorganisation ist nach den Regelungen des Wahlgesetzes verpflichtet, bis zur endgültigen Entscheidung über die Verschiebung des Wahltermines und die Festsetzung des Termins der Nachwahl sowohl eingehende Briefwahlanträge weiter ordnungsgemäß zu bearbeiten und Stimmzettel zuzusenden als auch die Direktwahl in den Bezirksbürgerämtern weiter zu ermöglichen.
Der von der Stadt Köln neu entwickelte Stimmzettel wurde von der Bezirksregierung als rechtskonform eingestuft und wird deshalb ab Donnerstag, 3. September 2015 eingesetzt.
Die absehbare Verschiebung des Wahltermins in Köln wird die Stadt rund eine Million Euro kosten. “Der Rat der Stadt Köln hat für den Wahltermin am 13. September eine Million Euro an Kosten bewilligt. Ein neuer Wahltermin bedeutet, dass diese Kosten erneut fällig werden”, sagte der Kölner CDU-Chef Bernd Petelkau der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe).
Neuer Termin bekanntgegeben
Der neue Termin für die Wahl der neuen Oberbürgermeisterin / des neuen Oberbürgermeisters der Stadt Köln steht fest. Die Bezirksregierung Köln hat den Wahltermin festgelegt auf Sonntag, 18. Oktober 2015, dem letzten Tag der nordrhein-westfälischen Herbstferien. In Köln sind knapp über 810.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.
Die Bezirksregierung Köln hat auch den Tag einer möglichen Stichwahl festgelegt. „Eine mögliche Stichwahl um das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Köln wird am Sonntag, 8. November 2015 stattfinden.“
Fragen und Antworten zur Wahl
Wann findet die Oberbürgermeisterwahl nun endgültig statt?
Die Wahl findet am Sonntag, 18. Oktober 2015 statt. Das ist der letzte Sonntag vor dem Ende der nordrhein-westfälischen Herbstferien.
Und wann wäre eventuell eine Stichwahl?
Eine mögliche Stichwahl würde am Sonntag, 8. November 2015 stattfinden.
Ich habe doch schon per Brief oder im Bürgeramt gewählt. Muss ich jetzt noch einmal wählen?
Ja, sie müssen noch einmal wählen. Die Stimmabgabe beginnt von vorne.
Was ist mit meiner bereits abgegebenen Stimme. Ist sie jetzt gültig und wird mitgezählt – oder nicht?
Ihre bereits abgegebene Stimme wird nicht mitgezählt. Stimmen sind nur auf den neuen Stimmzetteln gültig, der Ihnen neu zugesandt wird.
Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung und neue Wahlunterlagen?
Ja. Alle Wahlunterlagen werden neu für Sie erstellt und Ihnen zugeschickt.
Ich habe noch Briefwahlunterlagen zu Hause. Was mache ich damit?
Sie können sie entsorgen. Wenn Sie wünschen, können Sie neue Unterlagen wieder beantragen mit den Wahlunterlagen, die Ihnen kurzfristig zugehen oder auch wieder online unter www.stadt-koeln.de beantragen. Sie können ab 21. September wieder in den Bürgerämtern die vorgezogene „Direktwahl“ ausüben. Oder Sie können am Sonntag, 18. Oktober 2015, im Wahllokal wählen.
Und wann kann ich dann Briefwahl beantragen?
Die Wahlorganisation arbeitet mit Hochdruck daran, die Briefwahl so schnell wie möglich wieder anbieten zu können. Einen genauen Termin können wir zum heutigen Tage leider noch nicht nennen.
Wann beginnt die Direktwahl in den Bürgerämtern?
Am 21.September 2015 beginnt die Direktwahl in den Bürgerämtern und im Kundenzentrum Innenstadt.
Ich bin in der Zwischenzeit neu zugezogen. Kann ich jetzt auch in Köln wählen?
Wahlberechtigt ist, wer auch am 13. September 2015 wahlberechtigt gewesen wäre. Bei einem Zuzug nach dem 28. August 2015 sind Sie also trotzdem nicht wahlberechtigt.
Ich hatte mich als Wahlhelfer für den 13. September 2015 gemeldet.
A – ich möchte auch gerne am 18. Oktober 2015 mitmachen. Muss ich mich neu melden?
B – Ich kann am 18. Oktober nicht. Was muss ich machen?
Wenn Sie nicht helfen können, müssen Sie dies nicht. Sie alle erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben, dass Sie von Ihrem Dienst am 13.September 2015 „entpflichtet“. Dem liegt direkt eine Annahmeerklärung für die ehrenamtliche Tätigkeit am 18. Oktober 2015 bei. Wenn Sie helfen möchten, senden Sie dieses bitte einfach wie gewohnt zurück.
Gibt es neue Wahlbenachrichtigungen und wann bekomme ich sie?
Ja, es gibt neue Wahlbenachrichtigungen. Diese werden voraussichtlich ab der 39. Kalenderwoche (21. September bis 25. September 2015) versendet.
Ich bin gerade 16 Jahre alt geworden, kann ich jetzt mitwählen?
Sie können nur wählen, wenn Sie bereits am 13. September 2015 16 Jahre alt waren.
Mein Vater hatte per Briefwahl gewählt, ist aber verstorben. Was passiert jetzt?
Auch seine Stimme wird leider ungültig, da alle Stimmen, die auf alten Stimmzetteln abgegeben wurden, als ungültig zu werten sind.
Können die Werbeplakate für die Kandidatinnen und Kandidaten stehen bleiben und wann müssen sie jetzt entfernt werden?
Für die Wahlplakate wurde eine Sondergenehmigung des Ordnungsamtes erteilt. Diese kann verlängert werden.
Stadtkämmerin Gabriele C. Klug neue Wahlleiterin
Stadtkämmerin Gabriele C. Klug ist die neue Wahlleiterin für die anstehende Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln (OB-Wahl) am 18. Oktober 2015. Nachdem die bisherige Wahlleiterin Dr. Agnes Klein am Freitag, 4. September 2015, den Verzicht auf das Amt erklärt hatte, geht diese Funktion laut Gesetz (§ 2, Abs. 2 Kommunalwahlgesetz NRW) auf die bisherige Vertreterin im Amt, Stadtkämmerin Gabriele C. Klug, über.
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Autor: Redaktion / Stadt Köln