Wie in jedem Jahr, so bringt auch der Jahreswechsel 2015/2016 wieder zahlreiche Neuerungen mit sich: Einige betreffen Autofahrer und Biker. ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über die Neuerungen.
Hauptuntersuchung: Bei Verzug drohen Gebührenaufschlag und Bußgeld
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung orientiert sich zwar wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Zeit schinden zahlt sich aber trotzdem nicht aus: Wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Zudem können eine Verwarnung und Bußgeld hinzukommen. Dieses beträgt nach zwei Monaten 15 Euro, nach vier Monaten 25 Euro. Wer ohne gültige Plakette einen Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden in die eigene Tasche greifen.
Steuerbonus für Elektroautos wird eingeschränkt
Zum 31. Dezember 2015 läuft die Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb aus. Ab dem 1. Januar 2016 profitieren Halter nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Hybrid-Fahrzeuge, also solche mit zusätzlichem Verbrennungsmotor, gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht als Elektrofahrzeuge.
“Section Control“ in Niedersachsen startet
Im Januar 2016 soll in Niedersachsen die Tempoüberwachung durch “Section Control” starten. Beim Pilotprojekt an der B 6 sollen Tempoüberschreitungen von Anfang an gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden. Mit “Section Control“ wird die Geschwindigkeit nicht wie bei einem üblichen Blitzer nur an einem Punkt gemessen, sondern über einen längeren Abschnitt erfasst.
Mit roten Kennzeichen zur Tankstelle
Für 2016 ist eine Änderung der Zulassungsverordnung geplant. Die Änderung soll es Händlern ermöglichen, mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen und roten “Händler-Kennzeichen” kurze Fahrten zu unternehmen, um die Autos beispielsweise zu betanken oder zu reinigen. Das war laut ARAG Experten bisher nicht erlaubt.
Smarte Fahrtenschreiber sollen kommen
Die neue Fahrtenschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014 kommt. Sie ist im Jahr 2014 in Kraft getreten, im März 2015 in Teilen eingeführt worden und gilt im Ganzen ab dem 2. März 2016. Teil der neuen Verordnung sind auch neue “smarte Kontrollgeräte”, die den Fahrer durch ein optisches und/oder akustisches Signal warnen, wenn sie eine Störung registrieren oder der Fahrer sich der maximal erlaubten ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert.
Motorräder müssen Euro-4-Norm aufweisen
Motorräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro-4 erfüllen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder der Klasse L3e, das heißt Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Ab 2020 gelten die Vorschriften der Abgasnorm Euro-5.
ABS wird Pflicht für neu entwickelte Motorräder
Ab Januar 2016 müssen alle neu entwickelten Motorräder über ABS verfügen. Die Vorschrift bezieht sich auf Maschinen mit Hubraum über 125 Kubikzentimetern. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden. Ab 2017 gilt die ABS-Pflicht für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.
Förderung von Dieselpartikelfiltern geht weiter
Das Bundesumweltministerium will die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiter fördern. Hintergrund ist, dass die Fördermittel, die ursprünglich für bis zum 31. Dezember 2015 vorgenommene Umrüstungen galten, nicht ausgeschöpft wurden. Es soll kein neues Förderprogramm aufgelegt werden, vielmehr sieht der Plan vor, die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel ins Jahr 2016 zu übertragen.
Mehr Geld für Straßen
Zum Schluss noch eine gute Nachricht: 24,6 Milliarden Euro fließen kommendes Jahr unter anderem in Instandhaltungsmaßnahmen von Straßen und Schiene. Der Etat des Verkehrsministeriums bleibt damit der größte Investitionshaushalt der Bundesregierung.
Autor: Redaktion / ARAG