Für den Zahnersatz nach Polen und zur Kur nach Tschechien

In der ungarischen 31.000-Einwohner-Gemeinde Mosonmagyaróvár ist die Zahnarztdichte sieben Mal so hoch wie in Köln. / copyright: Jana Lumley - Fotolia.com
In der ungarischen 31.000-Einwohner-Gemeinde Mosonmagyaróvár ist die Zahnarztdichte sieben Mal so hoch wie in Köln.
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Gesundheit ist ein teures Gut. So teuer, dass Jahr für Jahr zwischen 150.000 und 300.000 Deutsche gezielt ins Ausland reisen, um sich dort günstiger als hierzulande behandeln zu lassen – Tendenz steigend, berichtet Jens Juszczak, der an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg das Thema erforscht.

Eine Studie des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule belege, dass polnische Kurkliniken ihre Leistungen bis zu sieben Mal billiger anbieten als deutsche. «Unsere osteuropäischen Nachbarstaaten haben ein deutlich niedrigeres Lohnniveau, und auch die steuerlichen Abgaben für Arztpraxen und Kliniken sind geringer», erläutert Juszczak, der diese und andere Studien zum Thema betreut hat.

Auslandsangebote vor allem für Selbstfinanzierer interessant

Vor allem Ostdeutsche, denen die östlichen Nachbarstaaten durch frühere Besuche vertraut seien, verbänden immer öfter ihren Urlaub mit einem Kur- oder Klinikaufenthalt dort. «Dabei geht es in der Regel um Leistungen, die nicht von der Krankenkasse ersetzt werden, zum Beispiel im Bereich Zahnersatz», sagt der Experte. Vor allem in Polen und Ungarn, aber auch in Bulgarien hätten sich zahlreiche Kliniken auf die Behandlung deutscher Patienten spezialisiert. «In der ungarischen 31.000-Einwohner-Gemeinde Mosonmagyaróvár ist die Zahnarztdichte sieben Mal so hoch wie in Köln.» Tschechien wiederum locke mit günstigen Wellnessangeboten, klassischen Heilkuren sowie plastischer und ästhetischer Chirurgie.

Auch für die in Deutschland nicht erlaubte Präimplantationsdiagnostik (PID) reisten zunehmend Paare über die tschechische Grenze. In der Türkei würben zahlreiche Kliniken damit, per Pauschalangebot konkurrenzlos günstig Augen zu lasern.

Kassenpauschale gilt auch jenseits der Grenze

Nicht nur Selbstzahler, auch Kassenpatienten reisen zuweilen über die Grenze, um sich im Ausland behandeln zu lassen. Denn in der Regel erstattet die Krankenkasse den Betrag, der bei einer entsprechenden Behandlung in Deutschland fällig gewesen wäre. «Je nach Höhe des zu leistenden Eigenanteils kann sich das lohnen», weiß Medizinsoziologe Kai Vogel von der Verbraucherzentrale NRW.

Für Zahnersatz etwa erhalte jeder Versicherte grundsätzlich einen festgelegten Zuschuss, unabhängig davon, ob man zum Beispiel eine Brücke oder ein Implantat wähle. Dieser Zuschuss werde auch für Auslandsbehandlungen gezahlt.

«Patientinnen und Patienten, die ihre Zähne in einem Nachbarland richten lassen möchten, sollten sich zunächst von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen», meint Vogel. Den sollten sie dann einem ebenso ausführlichen Heil- und Kostenplan der ausländischen Arztpraxis gegenüber stellen. «Beziehen Sie in Ihre Rechnung aber tatsächlich alle im Ausland fälligen Kosten mit ein», rät Vogel, «einschließlich Fahrt- und Unterkunft.»

Zudem sei der ausländische Arzt bei auftretenden Problemen weiterhin der Ansprechpartner. «Neben dem Problem der räumlichen Entfernung ist es deshalb ratsam, vorab einen privaten Behandlungsvertrag mit dem ausländischen Arzt abzuschließen – die Gewährleistung etwa bei Komplikationen sollte schriftlich vor der Behandlung möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden.»

Auch an Nachbehandlungen denken

Um welche Behandlung es auch geht: «Man sollte immer bedenken, dass möglicherweise mehrere Termine in verschiedenen Zeitabständen vor Ort nötig sind», mahnt Vogel. Am ehesten könnten deshalb grenznah Wohnende oder Langzeiturlauber profitieren. Wer sich ernsthaft für eine Auslandsbehandlung interessiere, sollte sich außerdem über die im konkreten Fall zu erwartende Qualität erkundigen, zum Beispiel bei der eigenen Krankenkasse oder auch bei Qualitätsprüfern wie der Organisation TEMOS, die europaweit medizinische Dienstleistungen zertifiziert.

Laut einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) der Techniker Krankenkasse waren über 95 Prozent der befragten Patienten, die sich bei ausländischen Vertragspartnern der Kasse behandeln ließen, mit Sauberkeit, Mitarbeiterqualifikation, Ablauforganisation, technischer Ausstattung, Mitarbeiterkapazität, Wartezeiten und Behandlungsergebnis vor Ort zufrieden. Auch die Verständigung habe geklappt: Neun von zehn Patienten konnten mit dem Auslandsarzt deutsch sprechen. Weniger zufrieden waren die Versicherten allerdings mit den Kosten. Der Eigenanteil lag alles in allem meist höher als ursprünglich kalkuliert.

Was vor der Behandlung zu klären ist

Um herauszufinden, ob und wann eine Auslandsbehandlung tatsächlich sinnvoll ist, rät Verbraucherschützer Kai Vogel dazu, folgende Punkte abzuklären:

  • Qualitätsstandards der Klinik oder Praxis. Um diese zu beurteilen, kann eine vorhandene Zertifizierung nach europäischen Standards hilfreich sein – etwa das ISO-Zeichen, das unter anderem auf die regelmäßige Kontrolle der Praxis hinweist. Dies gilt auch für das verwendete Material.
  • Verständigung: Spricht der Arzt oder die Ärztin deutsch? Ansonsten sollte ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Termin und Ablauf der Behandlung sollten genau abgestimmt werden – und zwar von der Dauer der Voruntersuchung über die Therapie bis hin zur Nachbehandlung. Durch Kooperationspartner – etwa niedergelassene Ärzte – die die Nachbehandlung in Deutschland übernehmen, können zusätzliche Reisekosten vermieden werden.
  • Kostenvoranschlag: Um Probleme mit der späteren Rechnung zu vermeiden, ist es wichtig, dass im Angebot des Arztes beziehungsweise der Klinik alle erforderlichen Maßnahmen – wie Anästhesie oder Röntgen – enthalten sind.
  • Es gilt nicht automatisch deutsches Recht – die Gewährleistung etwa bei Komplikationen muss schriftlich vor der Behandlung möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden. Hierzu muss ein privater Behandlungsvertrag mit dem ausländischen Arzt und/oder anderen Leistungserbringern abgeschlossen werden.
  • Die Rechnung zur Vorlage bei der Kasse sollte in Deutsch, allenfalls in Englisch abgefasst sein. Ansonsten müssen Patienten für die Übersetzungskosten aufkommen. Auch sollten in der Rechnung alle Behandlungsposten und Einzelbeträge detailliert aufgeschlüsselt sein.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion