Rat beschließt Kulturförderabgabe und erwartet bis zu 20 Millionen Euro Einnahmen

Durch die Kulturförderabgabe rechnet die Stadt Köln mit jährlichen Einnahmen in einer Größenordnung von 15 bis 20 Millionen Euro. / copyright: FrankU - Fotolia.com
Durch die Kulturförderabgabe rechnet die Stadt Köln mit jährlichen Einnahmen in einer Größenordnung von 15 bis 20 Millionen Euro.
copyright: FrankU – Fotolia.com

Der Rat der Stadt Köln hat die Einführung einer Kulturförderabgabe beschlossen. Mit dieser Abgabe wird die Übernachtung in in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungungen, Motels, Campingplätzen, Schiffen und ähnliche Einrichtungen besteuert.

Die Einführung der Kulturförderabgabe ist Bestandteil der Maßnahmen zur Verringerung des bestehenden städtischen Haushaltsdefizits. Wie nahezu alle Kommunen, insbesondere die Großstädte, leidet Köln an einer erheblichen Unterdeckung im Haushalt, die weder durch Effizienzsteigerung allein noch durch Leistungsabbau zu beheben ist. Eine vergleichbare Abgabe wird bereits seit dem Jahr 2005 in der Stadt
Weimar erhoben.

Der Behauptung des Bundes der Steuerzahler, die Städte hätten ausschließlich Ausgabenprobleme, setzt Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans die Feststellung entgegen: “Wir haben ein Ausgaben- und ein Einnahmenproblem, das sich durch Steuersenkungsvorhaben des Bundes noch verschärft.”

Wenn Kulturmetropolen wie Köln angesichts dieser Schieflage ihre Anziehungskraft als Tourismus-, aber auch als Investitionsziele nicht verlieren wollten, müssten drohende Kürzungen im Kulturbereich durch zusätzliche Einnahmen abgefedert werden. Dazu diene die Kulturförderabgabe, so Walter-Borjans weiter. Die seit Januar gültige Absenkung der Mehrwertsteuer auf Übernachtungen habe einen Spielraum eröffnet, der es den Kommunen erlaube, auf eigenes Risiko und im Wettbewerb untereinander Geld für die Kultur zu generieren, die auch den Gästen zugute komme.

Da die Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer zum ersten Mal in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll, bedarf ihre Einführung der Genehmigung durch das Innen- und das Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Erst nach deren Genehmigungen kann diese in Kraft treten.

Steuerpflichtig sind bei der Kulturförderabgabe die einzelnen Beherbergungsbetriebe. Diese haben die Möglichkeit, die Steuer an ihre Gäste weiterzuleiten. Bei der Kulturförderabgabe handelt es sich, ähnlich wie bei der bundesgesetzlichen Umsatzsteuer, um eine sogenannte indirekte Steuer, die in diesem Fall vom Verkäufer an den Endverbraucher weitergegeben wird.

Die Abgabe bemisst sich wegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nach dem Aufwand zur Entgegennahme bereitgestellter entgeltlicher Beherbergungsleistungen in einem Beherbergungsbetrieb. Dies ist das für Beherbergungsleistungen zu erbringende Entgelt. Der vom Rat beschlossene Steuersatz beträgt 5 Prozent.

Derzeit gibt es in Köln jährlich zwischen 4 bis 4,3 Millionen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Es werden jährliche Einnahmen in einer Größenordnung von 15 bis 20 Millionen Euro erwartet.

Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG