Ermittlungen nach tödlichem Tigerangriff im Kölner Zoo

Nach dem tödlichen Tigerangriff auf eine Tierpflegerin im Kölner Zoo hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Vorstand des Zoos aufgenommen. / copyright: Tim Schulz / dapd
Nach dem tödlichen Tigerangriff auf eine Tierpflegerin im Kölner Zoo hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Vorstand des Zoos aufgenommen.
copyright: Tim Schulz / dapd

Nach dem tödlichen Tigerangriff auf eine Tierpflegerin im Kölner Zoo hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den Vorstand des Zoos aufgenommen. Die Ermittlungen richten sich auch gegen Zoodirektor Theo Pagel.

Die Ermittlungen stützen sich auf einen Bericht der Bezirksregierung Köln, der offenbar Verstöße gegen die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten feststellt. Demnach waren die Kontrollen im Zoo möglicherweise nicht ausreichend. So musste sich in Köln kein Kollege in unmittelbarer Nähe aufhalten, wenn ein Tierpfleger den Tigerkäfig betrat. In anderen Tierparks gilt dagegen ein striktes Vier-Augen-Prinzip.

Bei dem Vorfall war Ende August eine 43-jährige Pflegerin durch einen Sibirischen Tiger getötet worden. Die erfahrene Tierpflegerin hatte bei Reinigungsarbeiten ein Sicherheitstor des Käfigs offen gelassen, so dass das Raubtier zu ihr gelangen konnte. Der Zoodirektor erschoss die Großkatze nach dem Angriff.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion