Sonniges Wetter lädt in Köln zum Grillen ein: Was ist erlaubt und vor allem wo?

Das Wetter lädt zum Grillen. Doch was ist erlaubt und was nicht? / copyright: Thorsten Freyer/ pixelio.de
Das Wetter lädt zum Grillen. Doch was ist erlaubt und was nicht?
copyright: Thorsten Freyer/ pixelio.de

Viele Kölnerinnen und Kölner zieht es bei den hochsommerlichen Temperaturen und dem herrlichen Wetter wieder für ein Picknick oder zum Grillen in Kölner Grünanlagen oder auf andere Freizeitflächen. Wir sagen Ihnen hier bei CityNEWS was Sie bei Grillpartys und Co. in der Öffentlichkeit beachten müssen.

Erfahrungsgemäß lassen nicht wenige Zeitgenossen dabei allerdings das gute Benehmen vermissen und ihre Abfälle und Essensreste einfach liegen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Grillen in den meisten öffentlichen Grünflächen in Köln zwar grundsätzlich erlaubt ist, dass dabei aber einige “Spielregeln” und Vorschriften zu beachten sind. So darf zum Beispiel durch das Grillen niemand gefährdet oder – durch Rauch oder umher fliegende Asche – belästigt werden. Offene Feuerstellen sind ohnehin grundsätzlich auf allen öffentlichen Flächen verboten.

Der Grill muss so beschaffen sein, dass ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grünfläche besteht. Die im Handel erhältlichen Einweggrills sind zum Grillen auf Rasenflächen nicht geeignet, da die Hitze der Grillkohle den Rasen dauerhaft schädigt. Außerdem muss der Grill ständig beaufsichtigt und die Grillkohle beim Verlassen des Grillplatzes restlos abgelöscht werden.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Wiese, auf der man sich aufhält, so hinterlassen wird, wie sie vorgefunden wurde. Der gesamte Abfall, Unrat und natürlich auch die Asche sind wieder mitzunehmen oder vernünftig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Dabei gehört die gebrauchte Asche in spezielle Behältnisse und nicht in die Mülleimer, da ansonsten leicht Brände entstehen können.

Ein gänzliches Grillverbot gilt für folgende Grün- und Freizeitanlagen:

  • Rheinpark
  • Rheingarten
  • Botanischer und Forstbotanischer Garten
  • Stadtgarten
  • Wild- und Tierparks
  • Ausgewiesene Spielwiesen
  • Spielplätze
  • Hundefreilaufflächen
  • Zieranlagen und Parkflächen mit Baumbestand
  • außerdem im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand und bebauten Grundstücken

Wer auf diesen Flächen trotzdem grillt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen. Auch wenn die übrigen Vorschriften nicht beachtet werden, kann dies empfindliche Verwarnungs- und Bußgelder zur Folge haben.

Das Ordnungsamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung solcher Regeln regelmäßig kontrollieren und Aufklärungsarbeit leisten. Ebenso werden sie rigoros einschreiten, wenn Grünflächen verschmutzt oder beschädigt werden. Dies gilt insbesondere an Wochenenden und Feiertagen.

“Viele Kölnerinnen und Kölner werden bei dem angekündigten guten Wetter ihre Freizeit in den Grünflächen in den Veedeln oder auch am Rheinufer verbringen. Ich bitte Sie, halten Sie unsere Parks grün und entsorgen Sie Grill- und Picknickmüll in die dafür vorgesehenen Container. In Ihrem und im Interesse aller Kölnerinnen und Kölner. Dann können sich alle in unserer Stadt gut erholen”, so Ordnungsdezernent und Stadtdirektor Guido Kahlen.

HIer haben wir Ihnen viele Tipps zum Thema Grillen in einem großen Special zusammengefasst: Alles rund ums Grillfest

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.