Nach vielen Jahren Schule, Berufsausbildung und vielleicht Studium starten auch in diesem Herbst wieder Tausende Absolventen in ihre erste “Vollzeitbeschäftigung”. Damit beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, in dem sich vieles verändert.
Diese Absicherungen sind sinnvoll
Wer eben erst eine neue Tätigkeit beginnt, denkt ungern daran, diese durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben zu können. “Mit Ausnahme von Arbeitsunfällen haben aber vor allem Berufseinsteiger keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente”, erläutert Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Auch später reiche der gesetzliche Anspruch nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei daher für Berufseinsteiger besonders wichtig, da vor allem in der Ausbildung kaum finanzielle Rücklagen gebildet werden können. “Zudem sind die Beiträge beim Abschluss in jungen Jahren oft günstiger”, betont Schmergal.
Daneben ist eine eigene private Haftpflichtversicherung unabdingbar. Nach dem Ende der Ausbildungs- oder Studienzeit und mit Eintritt in das Berufsleben ist eine Mitversicherung bei den Eltern nicht mehr möglich. “Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, die er anderen zufügt – und das in unbegrenzter Höhe, schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen, ein Leben lang”, erklärt Schmergal. Eine Versicherung schütze hier vor gesetzlichen Ansprüchen Dritter im Privatleben. Zusätzlich wehre die Privat-Haftpflicht unberechtigt erhobene Ansprüche ab.
Mit dem Berufseinstieg wird eine neue Wohnung meist auch in Bezug auf Möbel und das technische Inventar auf den modernsten Stand gebracht. Eine Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus nach einem Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel am Hausrat verursacht werden. Melanie Schmergal: “Wenn alles neu gekauft werden muss, wird es meist richtig teuer. Daher ist diese Versicherung für jeden mit einer eigenen Wohnung sinnvoll.”
Riester-Rente: Heute schon an morgen denken
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei den meisten Bundesbürgern künftig nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Ohne eine ergänzende Altersvorsorge kommt deshalb heute niemand mehr aus. “Wer bereits bei dem Berufsstart an die Altersvorsorge denkt, kann aufgrund des Zinseszinseffekts über die lange Zeit bis zum Renteneintritt mit vergleichsweise überschaubaren Beträgen ein ordentliches Kapital aufbauen”, erläutert Melanie Schmergal.
Ein wichtiger Baustein hierfür sei die staatlich geförderte Riester-Rente. “Werden auf einen solchen speziellen Altersvorsorgevertrag abhängig von der Höhe des individuellen Einkommens Eigenbeiträge eingezahlt, so zahlt der Staat bei Erfüllung der Voraussetzungen dafür eine Zulage”, erklärt Schmergal. Ergänzend könnten sich darüber hinaus über den zusätzlichen Sonderausgabenabzug lohnende steuerliche Vorteile ergeben.
Einen weiteren Bonus vom Staat gibt es für Berufsstarter: Wer im Jahr des Vertragsschlusses einer Riester-Rente das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zur jährlichen Grundzulage von 154 Euro eine einmalige Erhöhung um 200 Euro. “Neben dem langfristigen Kapitalaufbau kann die Riester-Förderung im Übrigen auch für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden”, so Melanie Schmergal.
Vermögensaufbau auch mit staatlicher Unterstützung
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (VL). Der Arbeitnehmer kann entscheiden, wie er diese anlegt. Innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen kann er zum Beispiel für Bausparverträge oder Fondssparpläne mit überwiegendem Aktienanteil eine staatliche Förderung erhalten. “Selbst wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, kann er gebeten werden, einen Teil vom Lohn direkt auf das VL-Konto zu überweisen. Auch dann kann der Arbeitnehmer die Förderung bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten”, betont BVR-Expertin Melanie Schmergal. Alternativ habe der Mitarbeiter die Möglichkeit, seinen Anspruch auf VL in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Flexibles Bausparen
Beim Bausparen ist der Erhalt der Wohnungsbauprämie prinzipiell damit verbunden, dass die geförderten Bausparmittel später wohnwirtschaftlich verwendet werden. Mit einer Ausnahme: “Wird der Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, kann nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist frei über das geförderte Bausparguthaben verfügt werden”, erläutert Melanie Schmergal. Die Prämienbegünstigung sei bei dieser freien Verwendung aber auf die letzten sieben Sparjahre begrenzt.
Autor: Redaktion / djd