Die derzeit eisigen Temperaturen führen dazu, dass Wasserflächen der Kölner Weiher und auch Uferbereiche des Rheins einfrieren. Die Stadt Köln appelliert an die besondere Vorbildfunktion der Eltern und weist zudem auf Verbote und Einschränkungen der Sport- und Erholungsanlagen hin.
Auf vielen Weihern und auf den Seen der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See einschließlich der dortigen Regattastrecke hat sich in den Uferbereichen bereits eine Eisschicht gebildet. Diese verfügt jedoch über keinerlei Tragfähigkeit.
Immer wieder ereignen sich Unfälle auf zugefrorenen Wasserflächen, weil Kinder, Jugendliche und Erwachsene die Tragfähigkeit des Eises überschätzen und allzu leichtsinnig zugefrorene Baggerseen, Kiesgruben, Weiher oder sonstige Eisflächen betreten. Dies gilt auch für die Eisflächen zwischen den Buhnen des Rheins und in den Häfen.
Das Amt für öffentliche Ordnung macht daher auf die Gefahren aufmerksam und warnt vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen. Besonders Eltern sollten Kindern und Jugendlichen ein Vorbild sein und sie über die Gefahren aufklären.
Die Verwaltung des Fühlinger Sees weist darauf hin, dass wegen der aktuellen Wetterlage der Leistungs-, Vereins- und Schulsport auf dem See nicht möglich ist. Auch muss das bei Tauchfreunden beliebte Eistauchen im Fühlinger See bis auf weiteres verboten werden. Ein Verstoß gegen das Tauchverbot kann entsprechend der Satzung der Sport- und Erholungsanlage mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.