Steuer-ID Finanzgericht Köln weist Klagen gegen Steuernummern ab

Über 170 Klagen von Bürgern stehen hinter dem Musterverfahren. / copyright: tommyS/pixelio.de
Über 170 Klagen von Bürgern stehen hinter dem Musterverfahren.
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Trotz verfassungsrechtlicher Zweifel hat das Finanzgericht Köln Klagen gegen die neuen Steueridentifikationsnummern abgewiesen. Das geht aus einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung hervor.

Die Richter entschieden demnach in sieben Musterverfahren, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informelle Selbstbestimmung nicht das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung überwiegt.

Hinter den Musterverfahren standen den Angaben zufolge über 170 Klagen von Bürgern, die sich auf die Verfassungswidrigkeit der Vergabe der neuen Steuer-ID berufen hatten. Nach Auffassung der Kläger bereitet die bundeseinheitliche Steuer-ID den Weg zum “gläsernen Bürger”.

Dieser Einschätzung folgten die Richter teilweise. Sie räumten ein, dass es verfassungsrechtlich zweifelhaft sei, dass durch die Steuer-ID alle in Deutschland ansässigen Bürger zentral durch den Staat erfasst würden. Denn damit bestehe die Möglichkeit, durch die Vernetzung verschiedener Datenpools einen großen Datenbestand zu schaffen, aus dem Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten. Auch sei fraglich, ob es für die gleichmäßige Besteuerung nötig sei, alle Menschen in Deutschland flächendeckend zu erfassen, unabhängig davon, ob die Betroffenen auch Steuern zahlen müssten. Dadurch komme es in gewisser Weise zu einer “Vorratsdatenspeicherung”.

Gegen ihre Urteile ließen die Richter Revision beim Bundesfinanzhof in München zu.

Autor: ddp