Ein gut dotierter Beratervertrag der Stadtsparkasse Köln für den früheren Kölner CDU-Fraktionschef Jupp Müller beschäftigt das Kölner Landgericht. In einem Zivilverfahren fordert die heutige Sparkasse Köln Bonn von Müller und dem ehemaligen Vorstandschef der Stadtsparkasse Gustav Adolf Schröder 356 000 Euro zurück.
Bei der Forderung handelt es sich um die Vergütung aus dem Beratervertrag nebst Zinsen, den Schröder am restlichen Vorstand vorbei mit Müller ausgehandelt haben soll. Nach Überzeugung der Sparkasse hat Müller für dieses Geld keine angemessene Gegenleistung geliefert.
Mit dem Vertrag sollte offenbar Müllers Lebensunterhalt nach seinem Ausscheiden als hauptamtlicher CDU-Fraktionschef im Kölner Rathaus gesichert werden. Dazu hat der gelernte Postbeamte anscheinend zwischen 2001 und 2003 jährlich 200 000 D-Mark erhalten.
Als erster Bürgermeister und CDU-Fraktionsvorsitzender zählte Müller über viele Jahre zu den einflussreichsten CDU-Politikern in Köln. Nach dem Bekanntwerden seines Beratervertrags im Januar 2009 trat er von allen politischen Ämtern zurück. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsnahme im Amt sowie Beihilfe zur Untreue eingeleitet, das allerdings kurz darauf wegen Verjährung eingestellt wurde.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird die Zivilkammer am ersten Verhandlungstag versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten zu finden. Die Aussichten dafür gelten aber als gering, so dass es wohl in weiteren Verhandlungsterminen zu einer Beweisaufnahme kommen wird.
Autor: ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach