Am Montag, 11. Mai 2015, sind Erzieherinnen und Erzieher der 229 städtischen Kitas für voraussichtlich zwei Wochen in den Streik getreten. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den Familien den Elternbeitrag und die Verpflegungskosten für die Anzahl der Streiktage zu erstatten.
Die Stadt organisiert in Zusammenarbeit mit den Freien Trägern und Kindertagespflegepersonen Notbetreuungsplätze. Mit den sieben geöffneten Kitas und weiteren 72 im Teilbetrieb können 2.900 Plätze angeboten werden, denen knapp 17.000 Kinder gegenüberstehen, die sonst in den städtischen Kitas betreut werden. Die meisten Eltern müssen also wegen des Streiks selbst eine Betreuung ihrer Kinder organisieren. Für Familien bedeutet das zusätzliche Herausforderungen im Alltag und teilweise auch finanzielle Belastungen.
Die Rückerstattung der Beiträge für die Tage, an denen wegen des Streiks keine Betreuung stattfindet, soll als Würdigung und kleine Kompensation dieser Kraftanstrengung der Eltern gesehen werden und Planungssicherheit geben. Die Rückerstattung kann allerdings erst nach Verabschiedung des Haushalts und Abschluss der Tarifverhandlungen einzelfallbezogen erfolgen.
Das Jugenddezernat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit den Elternbeiträgen gerade einmal rund 10 Prozent der tatsächlichen Betriebskosten der städtischen Kitas abgedeckt werden. Die Betriebskosten setzen sich aus Personal- und Sachkosten einschließlich der Mieten für die Räume zusammen. Eine Bereicherung des öffentlichen Haushaltes durch Einbehaltung dieser Elternbeiträge trotz Streiks wäre ausdrücklich nicht gegeben.
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Autor: Redaktion / Stadt Köln