Wenn das Auto im Urlaub plötzlich nicht mehr weiterfährt ist das kein Grund zum Verzweifeln. Die Frage aller Fragen ist im ersten Moment jedoch: Wer zahlt den Schaden? Hier kommt es auf einen guten Versicherungsschutz und auf das richtige Vorgehen an. MietwagenCheck und CityNEWS erklären, wie sich Kunden vor den Kosten einer Panne erfolgreich schützen.
Vorgehen bei einer Panne mit dem Mietwagen
Grundsätzlich gilt bei einer Panne mit dem Mietwagen: Ruhe bewahren und ausschließlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, damit der Versicherungsschutz greift.
Wenn sich eine Panne ankündigt, dann sollten Mietwagenfahrer zuerst das Warndreieck aufstellen und eine Warnweste anlegen. Erst danach sollte der Pannendienst kontaktiert werden. Die Nummer für den Pannendienst (oft auch “Breakdown-Service” genannt) befindet sich in den Mietunterlagen, in den Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber im Auto. Nachdem der Pannendienst den Wagen kontrolliert hat, erhalten Mietwagenkunden in der Regel ein Ersatzfahrzeug von der Station.
Wer trägt die Kosten einer Panne mit dem Mietwagen?
Bei ca. 80% der Angebote ist eine Pannenhilfe inkludiert. In den meisten Fällen läuft eine Panne für den Kunden damit völlig kostenfrei ab. Rechnungen, die vorab beglichen werden müssen, können nach der Reise beim Vermittler (wie z.B. TuiCars, CarDelMar oder Sunnycars) eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um die sogenannte “Rückerstattung der Selbstbeteiligung”.
Ob eine Panne jedoch komplett versichert ist, hängt von dem entsprechenden Versicherungsschutz ab. Diesen finden Kunden in den Mietbedingungen oder in den AGBs der Vermittler. Denn Vorsicht: Viele Vermieter schließen Motorschäden im Kleingedruckten oder in den AGBs aus.
MietwagenCheck empfiehlt daher zu Beginn der Mietwagenbuchung genau zu recherchieren, welche Versicherungsleistungen inkludiert sind. Anbieter wie TuiCars und SunnyCars beispielsweise bieten auch den Versicherungsschutz des Motors an.
Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung buchen
Kunden die bei Ihrer Mietwagenbuchung den Versicherungsschutz “Vollkasko ohne Selbstbeteilung” gewählt haben, müssen zwar vor Ort in Vorkasse treten, erhalten jedoch nach Reiserückkehr den Betrag zurück erstattet. Sofern der Schaden in den Versicherungsleistungen inkludiert ist.
Kunden, die den Versicherungsschutz “Vollkasko mit Selbstbeteiligung” gewählt haben, müssen im Falle eines Schadens oder einer Panne einen Teil der Kosten selbst tragen. Die Höhe der Kosten hängt dabei vom Schaden und von der Panne ab. Meistens entsprechen die Kautionen der Stationen vor Ort dem Betrag der Selbstbeteiligung, so dass Mietwagen-Kunden im Falle einer Panne oder eines Schadens ihre Kaution nicht vollständig zurück erhalten.