Recht kess – sowohl hinsichtlich seiner Vorgehensweise als auch seiner Einlassung gegenüber den Polizisten – war ein ertappter Langfinger (36) in Köln-Mülheim unterwegs. Gegen 22 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung den verdächtigen Radler auf dem Clevischen Ring Ecke Berliner Straße.
Rührig trat der 36-Jährige zu diesem Zeitpunkt in die Pedale, Fahrtrichtung Leverkusen. Da sich an dem Velo keinerlei Beleuchtungseinrichtung befand, wäre der Mann im Eigentlichen kaum zu erkennen gewesen. Als recht auffällig erwies sich demgegenüber jedoch ein zweites Fahrrad, das der Mann auf dem Rücken trug. Und hieran kaum mehr zu übersehen: Das unbeschädigte Bügelschloss, mit dem der Drahtesel gesichert war.
Die Beamten veranlassten den Mann, anzuhalten, und überprüften die Rahmennummern. Dabei stellte sich nicht wirklich überraschend heraus, dass das transportierte Rad als gestohlen gemeldet war. Bereits im Herbst letzten Jahres war das Fuji “Comp” solchermaßen in Niehl seinem rechtmäßigen Besitzer abhandengekommen. Zur Herkunft des von ihm genutzten Rades konnte der Drogenabhängige keine sachdienlichen Angaben machen. Einen Eigentumsnachweis konnte er nicht vorlegen. Somit wurden beide Räder sichergestellt. Ebenso wie die geringen Mengen Drogen, die sich in der Bekleidung des Festgenommenen fanden – ein Tütchen Marihuana, ein Ideechen Koks. Diesbezüglich legten die Polizisten eine gesonderte Strafanzeige vor.
Durchaus erhellend waren dann die Kommentare des bereits hinlänglich in Erscheinung getretenen Autoknackers und Fahrraddiebes: “Ich geh doch nicht arbeiten, um mir was zu kaufen! Das Rad wollte ich jetzt eigentlich verticken, um meine Drogen zu finanzieren. Alle, die normal leben, haben doch keine Ahnung – diese Ottos! Nach meiner Entlassung muss ich sofort weitermachen. Also machen Sie Ihren Job jetzt flott – ich muss wieder raus!”
In aller Gemütsruhe allerdings komplimentierten die Beamten den von ihnen quasi auf “Schusters Rappen” Gesetzten in den Streifenwagen und fuhren ihn zum Präsidium. Das Kriminalkommissariat 55 beabsichtigt, den betont Unbelehrbaren einem Haftrichter vorzuführen. Und ob dieser mit dem bereits dargelegten Lebenskonzept des Wohnsitzlosen seinerseits leben kann, wird sich nun erweisen.
Autor: Redaktion / Polizei Köln