Hochwasserschutz: Infoveranstaltung für die Bürger in Rodenkirchen am 16.11.2010

Die neue Verordnung sieht eine Sperrzone für den direkten Bereich um die aufzubauenden Hochwasserschutzanlagen und eine Gefahrenzone für das Umfeld der überschwemmten Gebiete vor. / copyright: Hannelore Dittmar-Ilgen / pixelio.de
Die neue Verordnung sieht eine Sperrzone für den direkten Bereich um die aufzubauenden Hochwasserschutzanlagen und eine Gefahrenzone für das Umfeld der überschwemmten Gebiete vor.
copyright: Hannelore Dittmar-Ilgen / pixelio.de

Die Stadt Köln hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, in der geregelt ist, wie im Falle eines Hochwassers in Rodenkirchen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Großraum des Überschwemmungsbereiches aufrecht erhalten bleiben soll. Bei einer Infoveranstaltung sollen die Bürger informiert werden.

Stadt stellt ordnungsbehördliche Regelungen für Überschwemmungsbereiche vor

Die Verordnung gibt dem Ordnungsamt im Hochwasserfall die konkrete Handhabe einzuschreiten, insbesondere dann, wenn es um den Schutz vor Vandalismus, Diebstahl oder Sabotage der mobilen Hochwasserschutzanlagen geht oder wenn es darum geht, Anliegerinnen, Anlieger, Hilfskräfte, Besucherinnen und Besucher vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen.

Die Verordnung sieht eine Sperrzone für den direkten Bereich um die aufzubauenden Hochwasserschutzanlagen und eine Gefahrenzone für das Umfeld der überschwemmten Gebiete vor. Für beide Zonen sind abgestuft Regelungen enthalten, beispielsweise zum Aufenthalt in den Zonen, aber auch, wie mit abgestellten Autos und Wohnwagen, Gartenmobiliar oder Öltanks umzugehen ist und wo das Befahren mit Fahrzeugen eingeschränkt oder verboten ist.

Diese Verordnung gilt für den Bereich Uferstraße und Auenweg in Rodenkirchen. Weitere Verordnungen für andere vom Hochwasser betroffene Stadtbezirke sind bereits ebenso in Kraft beziehungsweise werden folgen.

Das Ordnungsamt will die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Rodenkirchen über die in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen bei einer Bürgerversammlung informieren.

Die Versammlung findet am Dienstag, 16. November 2010, ab 19:30 Uhr im Gymnasium Rodenkirchen (Aula), Sürther Straße 56, statt.

Als Vortragende und Ansprechpartner stehen der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Robert Kilp, der stellvertretende Leiter, Hubertus Tempski, und ein Vertreter der Stadtentwässerungsbetriebe Köln zur Verfügung.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.