Private Bauherren sollten sich vor Abschluss eines Bauvertrages von einem Anwalt beraten und den Vertrag genau prüfen lassen. Wie der Bauherren-Schutzbund in Berlin betont, würden Verbraucher nämlich durch die gängige Praxis bei Bauverträgen stark benachteiligt.
Der Verband stützt sich auf eine aktuelle Gemeinschaftsstudie mit dem Institut für Bauforschung e.V. in Hannover. Die Experten untersuchten 100 Bauverträge, die von Generalunternehmern oder Generalübernehmern mit privaten Bauherren abgeschlossen wurden und kamen zu dem Schluss: Keiner wäre “ohne Vorbehalte unterschriftsreif”.
In jedem zweiten Bauvertrag sei der Vertragsgegenstand nicht oder nicht eindeutig definiert. Bauherren sollten deshalb darauf achten, dass im Vertrag umfassend beschrieben werde, was eigentlich gebaut werden solle, rät der Bauherren-Schutzbund. Auch die Bauzeit und der Fertigstellungstermin sollten verbindlich geregelt sein. Böse Überraschungen hinsichtlich der Baukosten ließen sich vermeiden, wenn ein Festpreis bis zur Fertigstellung vereinbart werde.
Der Studie zufolge sind außerdem Bau- und Eigenleistungen oft nicht voneinander abgegrenzt. Das schaffe eine Vielzahl von Unwägbarkeiten. Laien könnten die Folgen, die sich aus unvollständigen und nicht konkreten Bau- und Leistungsbeschreibungen ergeben, nicht überschauen, meint der Bauherren-Schutzbund. Er empfiehlt deshalb, in jedem Fall einen Sachverständigen hinzuzuziehen, bevor die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird.
Autor: Redaktion / dapd / http://bvap.de