Neuer Bauantrag für "Limelight" – Wieder Hoffnung für die Gastro- und Eventhalle

Es gibt wieder Hoffnung für das Kölner 'Limelight' / copyright: Limelight
Es gibt wieder Hoffnung für das Kölner ‘Limelight’
copyright: Limelight

Zur schnellen Wiedereröffnung des vor knapp vier Wochen vom Bauaufsichtsamt geschlossenen “Limelight” in Köln – Junkersdorf zeichnet sich nun ein Weg ab. Bauaufsichtsamt und Betreiber haben sich darauf geeinigt, dass unverzüglich ein neuer und den künftigen betrieblichen Anforderungen angepasster Bauantrag gestellt wird.

Die Behörde hat ihrerseits schnellstmögliche Bearbeitung zugesagt. Damit haben sich nun alle Beteiligten auf einen Weg verständigt, um die populäre Gastronomie- und Veranstaltungshalle im Kölner Westen in Kürze wieder eröffnen zu können. Eine Einigung, die auch im Einklang mit dem heute ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln steht. Wenn alles wie vorgesehen läuft, könnte das „Limelight“ damit in einer dem neuen Bauantrag angepassten Form in wenigen Wochen den Betrieb wieder aufnehmen.

Erforderlich geworden war die Mitte Juli veranlasste Schließung des „Limelight“ nach Auffassung des Kölner Bauaufsichtsamtes, weil der Insolvenzverwalter des Voreigentümers im Jahr 2006 auf die bestehende Baugenehmigung verzichtet hatte. Aus diesem Grunde seien nun auch alle weiteren Genehmigungen und insbesondere die Betriebserlaubnis zu widerrufen. Hierauf hatten sich dann direkte Anlieger des Objektes berufen, die Anfang des Jahres beim Verwaltungsgericht Köln die unverzügliche Schließung des Objektes beantragt hatten.

Nach einem hierzu im April ergangenen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts und mehrmonatiger Prüfung ließ das Bauaufsichtsamt das „Limelight“ zum 17.07.2010 schließen. Die zahlreichen bereits gebuchten Veranstaltungen, darunter neben mehreren Hochzeiten auch Produktionen von WDR und RTL, mussten abgesagt werden. Vielfache Proteste von Künstlern und Veranstaltern und Anwohnern gegen die Schließung des „Limelight“ waren die Folge.

Das Kölner Bauaufsichtsamt zeigte darauf hin, einen für alle Beteiligten verträglichen Rahmen zur Wiedereröffnung des „Limelight“ auf. Nicht ganz einfach angesichts der Bestätigung des Verwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit der ehemals bestehenden Baugenehmigung. Deshalb kann ein solcher Kompromiss jetzt nur in der Beantragung einer neuen und dem zukünftigen Betrieb angepassten Baugenehmigung bestehen.

Genau auf diesen Weg haben sich die beteiligten Vertreter von Bauaufsichtsamt, Betreiber und Immobilieneigentümer bei einem gestrigen gemeinsamen Gesprächstermin verständigt. Einem neuen und damit dritten Anlauf des „Limelight“ zu einem künftig hoffentlich ungetrübten Betrieb sollte damit nichts mehr Wege stehen.

Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG