Kölner Veranstaltungshaus Limelight unter Androhung von 50.000,- Euro Strafe pro Tag geschlossen

Steht jetzt das Ende des Veranstaltugunshauses bevor? / copyright: Limelight
Steht jetzt das Ende des Veranstaltugunshauses bevor?
copyright: Limelight

Die Kölner Stadtverwaltung bestreitet die historische Baugenehmigung und verfügt sofortige Schließung. Die Zukunft des Hauses in Köln-Junkersdorf bleibt völlig ungewiss und der Betreiber sieht sich als Opfer der Bürokratie. Bei CityNEWS finden Sie alle Infos zu dem Fall.

Noch im März lobte der Entertainer Robbie Williams bei seinem Gastspiel im „Limelight“ die Kultur- und Veranstaltungshalle im Kölner Westen als „Weltklasse“. Nun zieht das Kölner Bauamt einen Schlussstrich und hat den gesamten Komplex einschließlich Bar und Gastronomie mit sofortiger Wirkung geschlossen. Mindestens 50.000,- € Strafgeld droht die Behörde dem Betreiber für jede weitere Veranstaltung an – ein „Eintrittsgeld“, das niemand tragen kann.

Als Begründung verweist die Baubehörde nicht etwa auf plötzlich entdeckte bauliche Mängel, sondern auf eine formalrechtliche Diskussion über eine Parkplatzgebühr aus dem Jahre 2006. Was sich zunächst nach einer Lappalie anhört, veranlasste das Bauamt der Stadt Köln zum Todesstoß für das „Limelight“: Jegliche Nutzung des einzigartigen denkmalgeschützten Objektes wurde dauerhaft untersagt.

Der ehemalige Kino- und Veranstaltungssaal der belgischen Streitkräfte, auf dem Gebiet der ehemaligen belgischen Militärkaserne in Köln-Junkersdorf gelegen, ist mittlerweile Teil des neu entwickelten Stadtwaldviertels – und gleichzeitig ein einzigartiges historisches Baudenkmal aus den frühen 50er Jahren. Die Gestaltung und Innenausstattung des „Limelight“ ist vollständig erhalten und bestens restauriert.

In Kombination mit einer hervorragenden licht-, ton- und fernsehtechnischen Ausstattung ist das Objekt einzigartig in ganz Deutschland. So war die Halle nach der Ersteröffnung in 2001 schnell zum bevorzugten Veranstaltungs- und Produktionsort einer Vielzahl von Künstlern, Konzertagenturen und TV-Sendern geworden. Auch das Publikum aller Altersklassen strömte mit Begeisterung in die trendige Location.

Nach einigen Jahren konnte der Eigentümer und Betreiber die ständig neuen Anforderungen und Kosten jedoch nicht mehr tragen, im Jahre 2004 musste er Insolvenz anmelden. Problematisch war dabei schon damals die Diskussion mit dem Bauamt über die geforderte Parksituation. Trotz vielfacher Parkplätze um das Objekt herum und auf den gegenüberliegenden Großparkplätzen des Müngersdorfer Stadions verlangte die Baubehörde zusätzlich den Ankauf angrenzender Parkflächen sowie die Zahlung pauschaler Ablösesummen an die Stadt. Eine Regelung, die dem „Limelight“ schon 2004 zum Verhängnis wurde und nun nach Auffassung des Bauamtes auch dessen zweites Leben beendet.

Dabei drehte sich die Diskussion ursprünglich um einen recht überschaubaren Betrag. Gerade einmal rund 4.200,- Euro waren zwischen der Stadtverwaltung und dem Insolvenzverwalter bei deren Verhandlung in 2006 strittig. Nach längerem hin und her glich die Stadtsparkasse als beteiligtes Finanzierungsinstitut den Betrag aus, die Beteiligten bestätigten sich ihr gegenseitiges Einverständnis, und die Sache schien ein für alle Male geregelt.

Als der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Ralf Sinz, ein bundesweit renommierter Anwalt und Spezialist für Insolvenzrecht, das Objekt Mitte 2009 nach jahrelanger Käufersuche an die Kölner Firmengruppe „Summit Partners“ veräußerte, war von baurechtlichen Bedenken denn auch keine Rede. Ganz im Gegenteil: das Amt für Denkmalschutz der Stadt Köln hatte jegliche bauliche Veränderung des Objektes strikt untersagt und dem möglichen Erwerber die Fortführung allein im vorherigen Sinne als Kultur- und Veranstaltungshalle aufgegeben.

Für den Insolvenzverwalter machte diese Auflage die Käufersuche schwierig. Für den Käufer war das Gebot der Fortführung klar – und auch, dass er zumindest mit einer Behörde nichts zu tun haben dürfte – dem Bauamt. Denn – jegliches Bauen war im „Limelight“ verboten.

Die Neueröffnung des „Limelight“ durch den alten und neuen Betreiber Hans-Peter Linder im Oktober 2009 verlief problemlos, zur Freude der Anwohner und einer Vielzahl von alten und neuen Fans. Nach jahrelangen Leerstand war endlich wieder Leben in dem zentralen Bau des Stadtwaldviertels. Konzert, Kabarett, TV- und Kinoproduktionen: in kürzester Zeit war alles wieder da. Auch die Gastronomie und Bar sowie seit Frühjahr der angrenzende Biergarten fanden immer mehr Zuspruch.

Das „Limelight“ wurde immer mehr zur „guten Stube“ der Anwohner im Junkersdorfer Stadtwaldviertel, mit Familien-Brunch am Sonntagmorgen und gemeinsamem WM-Fieber der Junkersdorfer vor der Großbildwand. Selbst die Weltstars kamen ins „Limelight“ nach Köln zurück. Robbie Williams war im März der erste, und weitere Veranstaltungen mit der ersten Liga nationaler und internationaler Stars sind bereits gebucht. Daneben eine Vielzahl von Nachwuchskünstlern aus der Kölner Region und ganz Deutschland. Doch alle diese Stars und Sternchen dürfen nun zu Hause bleiben – das „Limelight“ ist zu.

Weshalb das Kölner Bauamt den überall geschätzten Veranstaltungsort jetzt geschlossen hat, darüber rätseln Eigentümer und Betreiber – und werden sich die Anwälte und Gerichte wohl noch jahrelang den Kopf zerbrechen dürfen. Schließlich entstehen durch die plötzliche Schließung des „Limelight“ Schadensersatzforderungen im siebenstelligen Bereich.

Das Bauamt selbst äußert sich mit Ausnahme der enormen Strafandrohung bei Weiterbetrieb in der Angelegenheit bisher nicht und beschränkt sich auf das „Anhörungsschreiben“ der zuständigen Sachbearbeiter. Die Beweggründe der Behörde bleiben somit unklar, ebenso wie deren Rechtsauffassung. Erkennbar ist derzeit nur eines: seit Anfang dieser Woche ist das „Limelight“ für das Kölner Bauamt ein nicht genehmigtes und damit illegales Gebäude.

Dass dieses Gebäude in dieser Eigenschaft bereits rund 60 Jahre besteht – und damit älter sein dürfte als die meisten Behördenvertreter selbst: Das spielt für die Behörde keine Rolle.

Auslöser der Schließung scheint der Versuch eines einzelnen Anwohners Anfang des Jahres zu sein, der das neu eröffnete „Limelight“ mit gerichtlicher Hilfe schließen lassen wollte. Vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster wurden die entsprechenden Klagen dieses Nachbarn abgewiesen Auch Polizei und Ordnungsamt konnten auf dessen nachbarliche Anzeigen hin nichts Problematisches im „Limelight“ finden.

Beim Bauamt schien das Anliegen des Nachbarn jedoch auf offene Ohren zu stoßen. Man forschte und fand – einen Briefwechsel mit dem seinerzeitigen Insolvenzverwalter aus dem Jahre 2006. Auf diese Korrespondenz beruft sich das Bauamt nun als Grundlage der plötzlichen Schließung.

Dem ehemaligen Insolvenzverwalter und Verkäufer des Objektes, dem Kölner Anwalt Prof. Dr. Ralf Sinz fehlt für das Vorgehen der Behörde jegliches Verständnis: „Ich habe mir schriftlich von der Stadt Köln bestätigen lassen, dass die Baugenehmigung fortbestehen wird.“ Der Anwalt sieht die Stadtverwaltung im bewussten Rechtsbruch: „Ich werde Strafanzeige gegen die Stadt und den Sachbearbeiter stellen.“ Schließlich geht es hier auch für ihn, als Namensgeber einer großen Kanzlei, um sein eigenes Renommé: „Ich lasse mir doch nicht nachsagen, dass ich ein Haus ohne Baugenehmigung verkauft hätte.“

Auch der neue Eigentümer des Objektes zeigt sich mehr als enttäuscht. Dr. Udo Schulz, Geschäftsführer der Firmengruppe Summit Partners: „Wir haben uns hier als Kölner Bürger engagiert und viel Zeit und Geld investiert, um diese Ikone des Kölner Kulturlebens wiederzubeleben. Die Stadtverwaltung war in alle vorbereitenden Schritte einbezogen. Wenn hier wirklich noch Probleme sind, sollte man mit uns darüber reden – und nicht einfach den Laden zu machen.“

Bis heute habe es kein einziges gemeinsames Gespräch gegeben, nicht einmal einen rechtsfähigen Bescheid der Behörde, sondern nur die Strafandrohung: „Für uns erscheint das wie behördliche Willkür. So e
rmutigt man mit Sicherheit nicht das private Engagement der Bürger, von dem die Politiker doch überall sprechen.“ Auch den an der Wiedereröffnung beteiligten Fachleuten, den Architekten, Anwälten und Gutachtern fehlt für das einseitige Vorgehen der Baubehörde jedes Verständnis. Dem für das Objekt begleitende und für die Abstimmung mit dem Bauamt zuständige Architekt Heinz-Wilhelm Feldhohn aus Junkersdorf wird deutlich: „ Die Aussagen des Bauamtes sind falsch und durch anerkannte Fachleute jederzeit widerlegbar.“

Für den Laien ist der ganze Vorgang nicht nachvollziehbar. Da werden zehn Monate nach Erteilen der Betriebsgenehmigung durch das Ordnungsamt plötzlich alle vorliegenden Planungen und Ausarbeitungen, Messungen und Begutachtungen insgesamt für unwirksam erklärt – und dies alles durch eine Behörde, die eigentlich gar nicht zuständig ist. Denn: gebaut werden darf im „Limelight“ weiterhin nicht, das hat das Bauamt schon klar gestellt. Leerstand und Verfall, das ist der Weg, den das Bauamt nun für dieses einzigartige Baudenkmal vorgibt.

Entsetzt ist Hans-Peter Linder, der eigentliche Betreiber des Objektes. Nach den bitteren Jahren der insolvenzbedingten Schließung schien nun endlich der Durchbruch gelungen. Lob und Beifall, Veranstaltungen und Buchungen flogen ihm in den letzten Monaten von allen Seiten zu. Bis Ende 2010 ist das „Limelight“ ausgebucht, selbst Weihnachten 2011 ist bereits größtenteils belegt. Alles dies das Ergebnis der begeisterten Aufbauarbeit seines vielköpfigen Teams – und nun mit einem behördlichen Federstrich zunichte gemacht.

Linder ist fassungslos: „Hier arbeiten 30 Menschen. Was soll ich nur den Leuten sagen ?“

Autor: Redaktion/ Hape Linder/ Limelight