Die Lücke wirklich schließen: "Pflege-Bahr" reicht zur Deckung bei Weitem nicht aus

Eine ausreichende Pflegevorsorge ist nur durch die Kombination eines 'Pflege-Bahr'-Tarifs mit einem ungeförderten Ergänzungstarif möglich. / copyright: Ergo Direkt Versicherungen / djd
Eine ausreichende Pflegevorsorge ist nur durch die Kombination eines ‘Pflege-Bahr’-Tarifs mit einem ungeförderten Ergänzungstarif möglich.
copyright: Ergo Direkt Versicherungen / djd

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird sich nach einer Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums von derzeit 2,46 Millionen bis zum Jahr 2050 fast verdoppeln. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt für den Fall der Fälle allenfalls eine Teilkaskoabsicherung dar.

Mit dem staatlich geförderten “Pflege-Bahr” wurde deshalb nun ein Anreiz für die private Vorsorge geschaffen. Aber auch danach bleibt eine große Versorgungslücke.

Denn in der Pflegestufe III beträgt die durchschnittliche monatliche Belastung etwa 3.300 Euro. Die staatliche Pflichtversicherung deckt davon maximal 1.550 Euro ab, der Schutz mit einem Pflege-Bahr-Produkt 600 Euro. Es bleibt eine monatliche Belastung von 1.150 Euro. Eine ausreichende Vorsorge ist daher nur in der Kombination von “Pflege-Bahr” und einem ungeförderten Ergänzungstarif möglich.

Neuer Pflegetarif mit Einmalleistung bei Schlaganfall und Herzinfarkt

Von den Ergo Direkt Versicherungen etwa gibt es einen neuen Zusatz-Pflege-Schutz, der aus drei flexibel aufeinander aufbauenden Tarifen besteht. So kann man etwa mit einem flexibel vereinbarten Pflegemonatsgeld für die Pflegestufen I bis III die Versorgungslücke im Pflegefall effektiv schließen. Sollte die Pflegestufe III nach schwerwiegenden Erkrankungen wie einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch festgestellt werden, kommt zusätzlich eine Einmalleistung in Höhe des sechsfachen Pflegemonatsgelds zur Auszahlung. Damit können hohe finanzielle Belastungen aus einer aufwändigen Versorgung frühzeitig abgefangen werden.

Unterstützung bei Begutachtung

Zudem kann man eine Kostenerstattung von bis zu 250 Euro für eine qualifizierte Unterstützung bei der Begutachtung für die Einstufung in eine Pflegestufe beantragen. Diese Begutachtung kann von entscheidender Bedeutung sein. Wird Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt auch dann noch eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungsleistung – ohne Altersbegrenzung. Für die Versorgung von Langzeitpflegefällen kann dies wegen steigender Pflegekosten entscheidend sein.

Autor: Redaktion / djd