Nachdem Google angekündigt hat, ab nächster Woche eine Vorstufe seines “Street View” auch für das Stadtgebiet Köln im Internet zu veröffentlichen, weist die Stadt Köln heute noch einmal auf die Hilfen bei Widerspruchsverfahren hin. Bereits im 2009 hat Google in Köln rund 2.556 Kilometer Straße mit anliegenden Gebäuden mit aufgenommen.
Mit der Veröffentlichung der Vorstufe startet auch die vierwöchige Frist, wirksam Widerspruch gegen die Darstellung seines Gebäudes im Internet einzulegen. Die endgültigen, detaillierten Aufnahmen von Street View sollen Ende des Jahres im Internet zu sehen sein.
Seit einigen Wochen sind im Bürgerservice der Stadt Köln Widerspruchsformulare zum Download bereitgestellt. Außerdem liegen während der allgemeinen Dienstzeiten in allen Bürgerämtern der einzelnen Stadtbezirke vorformulierte Widerspruchslisten aus, in die sich Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter von Häusern und Wohnungen eintragen können. Diese Listen werden anschließend von der Stadt Köln gebündelt an Google weitergeleitet. Die Stadt Köln übernimmt dabei die Übermittlerrolle. Mehr als 250 Widersprüche sind in den Bürgerämtern bisher eingetragen worden.
Stadtdirektor Guido Kahlen: “Jeder, der sich in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlt, kann gegen die Aufnahme seines Gebäudes bei Google kostenlos Widerspruch einlegen und dazu unsere Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Ich empfehle jedem, sich auf den englischen oder belgischen Google-Seiten schon einmal die dort bereits eingestellte endgültige Version von Street View anzuschauen. Dort kann sich jeder selbst ein Bild davon machen und dann entscheiden.”
Englische Version von Google
Belgische Version von Google
Deutsche Version von Google
Google Deutschland hat angekündigt, ab nächster Woche die Vorversion des Dienstes für 20 Städte in das Internet zu stellen. Dazu gehört auch das Kölner Stadtgebiet. Gezeigt werden Satellitenbilder des Kölner Stadtgebietes, auf denen man sein Haus oder Gebäude identifizieren kann. Gleichzeitig beginnt eine vierwöchige Widerspruchsfrist. Kostenlos können Mieterinnen, Mieter, Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, ihr Haus von der Online-Veröffentlichung der Bilder unkenntlich zu machen.
Auf Rückfrage bei Google Deutschland wurde zugesichert, dass alle bereits eingelegten Widersprüche gespeichert sind und umgesetzt werden. Ein erneuter Widerspruch sei nicht notwendig. Ein bereits eingelegter Widerspruch per Internet wurde von Google mit einer Bestätigungs-Mail beantwortet. Auch nach Freischaltung des endgültigen Street Views soll die Herausnahme von Gebäuden möglich sein.
Bereits im Jahr 2009 hat Google in Köln rund 2.556 Kilometer Straße mit anliegenden Gebäuden mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden automatisch verfremdet und damit unkenntlich gemacht. Street View ist in der Bundesrepublik auf erheblichen Widerstand der Datenschützerinnen, Datenschützer, Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer gestoßen.
Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG