An Köln soll die Rettung der rund 25.000 Arbeitsplätze von Karstadt nicht scheitern. Das erklärte Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters. Noch während des Pfingstwochenendes liefen intensive Verhandlungen zwischen Insolvenzverwaltern, Steuerrechtsexperten, OB Jürgen Roters und Wirtschaftsdezernent Dr. Norbert Walter-Borjans über einen Verzicht der Stadt Köln.
Am 25. Mai 2010, soll die endgültige und formelle Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung eines Steuerverzichtes fallen. Zur Diskussion steht ein Verzicht von Gewerbesteuern, die aus dem Sanierungsplan des Insolvenzverwalters entstehen könnten.
Köln ist eine der 94 Städte, in denen Karstadt eigene Betriebsstätten unterhält, und die formell auf den Gewerbesteuer-Anteil aus dem Rettungsplan für das Jahr 2010 verzichten müsste, um eine Sanierung nach der Zusage des Amtsgericht überhaupt möglich zu machen.
Verhandelt wird derzeit der Steuerverzicht auf den rein buchmäßigen Gewinn, der daraus resultiert, dass Gläubiger für die Rettung der Warenhauskette ihrerseits auf Forderungen verzichten. Der dadurch entstehende theoretische “Gewinn” unterliegt nach dem derzeitigen Steuerrecht der Gewerbesteuer. Auf die normale Besteuerung eines Gewinns aus dem normalen operativen Geschäft der Karstadt Warenhaus GmbH will die Stadt Köln nicht verzichten.
“Es geht um über 25.000 Arbeitsplätze von Karstadt-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir hatten uns zu vergewissern, dass die Sanierungspläne seriös und zukunftsfähig sind, und wir wollen einen Beitrag leisten für die Zukunft von Karstadt und den Erhalt der Arbeitsplätze,” so Oberbürgermeister Jürgen Roters am Montag, 24. Mai 2010.
Während des gesamten Pfingstwochenendes liefen intensive Verhandlungen über letzte rechtliche Fragestellungen zur Zulässigkeit und rechtliche Wirkung des Verzichtes in Verhandlungen zwischen der Stadt Köln und dem Insolvenzverwalter.
Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG