Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters: "Standortsicherung und Mitarbeitergarantie für Köln erreicht"

Nach den Berechnungen des Insolvenzverwalters könnte der Anteil der Stadt Köln am Gewerbesteuer-Verzicht bei rund 1,7 Millionen Euro liegen. / copyright: ddp/ Clemens Bilan
Nach den Berechnungen des Insolvenzverwalters könnte der Anteil der Stadt Köln am Gewerbesteuer-Verzicht bei rund 1,7 Millionen Euro liegen.
copyright: ddp/ Clemens Bilan

Die Stadt Köln hat dem Antrag des Insolvenzverwalters der Firma Karstadt Warenhaus GmbH auf Erlass von möglichen Gewerbesteuern auf Sanierungsgewinne zugestimmt.

Hierzu hat Oberbürgermeister Jürgen Roters am Dienstag, 25. Mai 2010, eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht und die Entscheidung der Stadt Köln dem Insolvenzverwalter mitgeteilt.

Oberbürgermeister Roters: “Die Stadt Köln sieht sich damit in der Solidargemeinschaft mit anderen Städten und stellt sich ihrer Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Köln und für die Mitarbeiter. Mit der Zusage haben wir die Voraussetzungen geschaffen für die nun anstehenden weiteren Verhandlungen des Insolvenzverwalters zur Rettung des Unternehmens und damit zur Rettung von rund 25.000 Arbeitsplätzen bundesweit.”

Noch am vergangenen Wochenende hatte es intensive Gespräche zwischen der Stadt Köln, dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat von Karstadt gegeben.

Oberbürgermeister Roters: “Ich bin sehr froh, dass nun zum einen eine Bestandsgarantie für den Standort Köln abgegeben wurde und zum anderen, dass der ausgehandelte Sanierungs- und Insolvenzplan in keinem der Kölner Karstadt-Häuser Entlassungen vorsieht.”

Der Insolvenzplan beinhaltet unter anderem die Bedingung, dass alle Kommunen mit Karstadt-Betriebsstätten auf Gewerbesteuern, die auf Sanierungsgewinne entfallen, verzichten. Diese Bedingung ist nur dann erfüllt, wenn entsprechende Verzichte aus Städten und Gemeinden vorliegen, die zusammen 98 Prozent der Summe der anteiligen Gewerbesteuermessbeträge ausmachen. Köln ist eine der bundesweit 94 Städte, in denen Karstadt eigene Filialen unterhält.

Bei dem in Rede stehenden Verzicht handelt es sich um eine Forderung, die im Falle eines Scheiterns der Sanierungsbemühungen ohnehin nicht bestünde. Es geht darum, auf die Besteuerung des rein buchmäßigen Gewinns zu verzichten, der daraus resultiert, dass Gläubiger für die Rettung der Warenhauskette ihrerseits auf Forderungen verzichten. Nach den Berechnungen des Insolvenzverwalters könnte der Anteil der Stadt Köln am Gewerbesteuer-Verzicht bei rund 1,7 Millionen Euro liegen.

Wirtschaftsdezernent und Kämmerer der Stadt Köln Dr. Norbert Walter-Borjans: “Die heutige Entscheidung ist das Ergebnis von vielen Gesprächen mit anderen Kommunen, mit Rechtsexperten und dem Insolvenzverwalter. Wichtig ist, dass wir mit der heutigen Entscheidung keine Steuergelder ausgeben, die uns an anderer Stelle fehlen würden. Es handelt sich lediglich um den Verzicht auf eine fiktive Summe, die wir ohnehin nicht bekommen hätten. Alle künftigen Gewinne eines möglichen Nachfolgeunternehmens am Standort Köln müssen natürlich – wie dies alle anderen Unternehmen auch müssen – hier versteuert werden.”

Oberbürgermeister Roters: “Ohne den Verzicht der Kommunen auf diese Steuerforderung gäbe es keine Sanierung und ohne Sanierung gäbe es somit auch keinen buchmäßigen Gewinn, auf den Gewerbesteuer erhoben werden könnte. Direkte finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt hat die heutige Entscheidung darum nicht. Aber: Mit unserem Verzicht auf die theoretisch möglichen Gewerbesteuereinnahmen, haben wir den Weg frei gemacht für die Zukunft des Unternehmens und damit für den Erhalt der Kölner Warenhausstandorte und die Arbeitsplätze in den Kölner Filialen.”

Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG