Gericht bestätigt Vergabeverfahren bei Betreuungsplätzen von Kindern in Köln

Die Vergabe von Betreuungsplätzen bei der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich nach Anmeldedatum. Geschwisterkinder haben Vorrang, wenn das ältere Kind bereits in der Kita betreut wird.  / copyright: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com /  / pixelio.de
Die Vergabe von Betreuungsplätzen bei der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich nach Anmeldedatum. Geschwisterkinder haben Vorrang, wenn das ältere Kind bereits in der Kita betreut wird.
copyright: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / / pixelio.de

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Münster zur Unterbringung von unter drei Jahre alten Kindern hat die bei der Stadt Köln geltende Vergabepraxis von Betreuungsplätzen bestätigt. Das OVG-Urteil lässt ausdrücklich Tagespflege als Alternative zur Kita zu.

Das Oberverwaltungsgericht hatte
entschieden, dass die Eltern zwar grundsätzlich zwischen gleich
geeigneten und gleichwertigen Arten der frühkindlichen Förderung in
einer Kindertagesstätte und bei einer Tagesmutter wählen können. Dem
Wunsch der Eltern müsse allerdings nicht entsprochen werden, wenn in der
gewünschten Betreuungsform kein Platz mehr vorhanden sei. Stehe ein
freier Platz nur bei einer Tagesmutter und nicht in der von den Eltern
gewünschten Kindertagesstätte zur Verfügung, erfülle die Stadt damit den
Rechtsanspruch auf U3-Betreuung.

 Was die den Eltern zumutbare
Entfernung zur Kita, in der ein Platz angeboten wird, angeht, hat das
OVG darauf hingewiesen, dass eine “pauschalierende Regelbeurteilung
allein nicht ausreicht.” Stattdessen müssten die konkreten Umstände des
Einzelfalls in den Blick genommen werden.

Die Vergabe von
Betreuungsplätzen bei der Stadt Köln erfolgt grundsätzlich nach
Anmeldedatum. Geschwisterkinder haben Vorrang, wenn das ältere Kind
bereits in der Kita betreut wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass
Eltern ihre Kinder nicht zu verschiedenen Betreuungseinrichtungen
bringen müssen und hierdurch übermäßig belastet werden. Soweit in der
gewünschten Kindertagesstätte aus Kapazitätsgründen kein Betreuungsplatz
mehr frei ist, versucht die Stadt zunächst, dem Kind im selben
Stadtteil einen entsprechenden Platz anzubieten.

Sind auch dort die
vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft, wird ein Platz im angrenzenden
Stadtteil gesucht. Sind auch hier keine Betreuungsplätze frei, wird die
Suche auf den benachbarten Stadtbezirk ausgedehnt. Sind auch dort die
Kapazitäten erschöpft, wird die Betreuung durch eine Kindertagespflege
angeboten. Durch dieses Verfahren wird eine sachgerechte und an
objektiven Kriterien orientierte Vergabe der vorhandenen
Betreuungsplätze sichergestellt.

Beim Verwaltungsgericht Köln sind
derzeit rund 86 Klagen gegen die Stadt auf Zuweisung eines
Betreuungsplatzes anhängig. Dabei geht es überwiegend um die Zuweisung
eines Platzes in der Wunscheinrichtung, weil das alternative
Platzangebot nicht zufriedenstellen war, oder um die Ablehnung des
angebotenen Platzes in der Tagespflege. In keinem der Klagefälle ist das
betreffende Kind tatsächlich ohne Betreuung. Die Stadt Köln ist bemüht,
sich mit den Familien außergerichtlich zu einigen.

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung in Köln finden Sie bei der Stadt Köln imInternet unter: www.stadt-koeln.de/2/kind-jugend/kinderbetreuung/

Autor: Redaktion / Stadt Köln/ wikipedia.de