
copyright: Volker Hartmann/ ddp
Zum ersten Mal wird der Einsturz des Kölner Stadtarchivs am Dienstag (17. November, 11.30 Uhr) das Kölner Landgericht beschäftigen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers werfen Leihgeber in zwei Schadenersatzklagen der Stadt Köln Nachlässigkeit im Umgang mit den von ihnen gestellten Archivalien vor.
Sie beziehen sich damit auf Aussagen von Archivmitarbeitern, die schon Wochen vor dem Einsturz am 3. März plötzlich aufgetretene Schäden an dem Gebäude gemeldet hatten.
Die Kläger beziehen sich auf den Leihvertrag. Demnach hätte die Stadt sie informieren müssen, falls eine absehbare Gefährdung des Archivguts aufgetreten wäre. Unter diesen Umständen hätten sie dann entscheiden können, ob sie ihre Leihgaben aus dem Gebäude abziehen wollten.
Bei dem Einsturz des Archivs und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März zwei Menschen getötet und zahlreiche historische Dokumente verschüttet und beschädigt worden. Ein Wassereinbruch in die U-Bahnbaustelle am Stadtarchiv gilt als wahrscheinlichste Unglücksursache.
Das Kölner Stadtarchiv gilt als eines der größten Stadtarchive in Deutschland. Es umfasst Dokumente aus über tausend Jahren Kölner und rheinischer Geschichte, unter anderem 65 000 Urkunden, 104 000 Karten und eine halbe Million Fotos.