Reisebüro oder Reiseveranstalter? Wo Urlauber Mängel geltend machen können

Geht es um die Buchung einer Reise, kann das Reisebüro erste Anlaufstelle sein. Denn dort gibt es einen Überblick über die Angebote der unterschiedlichen Reiseveranstalter. Bucht man aus diesen Angeboten eine Reise, ist das Reisebüro rechtlich der Erfüllungsgehilfe. / copyright: Axel Heimken / dapd/ AP
Geht es um die Buchung einer Reise, kann das Reisebüro erste Anlaufstelle sein. Denn dort gibt es einen Überblick über die Angebote der unterschiedlichen Reiseveranstalter. Bucht man aus diesen Angeboten eine Reise, ist das Reisebüro rechtlich der Erfüllungsgehilfe.
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Geht es um die Buchung einer Reise, kann das Reisebüro erste Anlaufstelle sein. Denn dort gibt es einen Überblick über die Angebote der unterschiedlichen Reiseveranstalter. Bucht man aus diesen Angeboten eine Reise, ist das Reisebüro rechtlich der Erfüllungsgehilfe.

“Das Reisebüro vermittelt in der Regel die Reisen anderer und ist für deren vereinbarungsgemäße Durchführung nicht verantwortlich”, sagt der Reiserechtsexperte Professor Ronald Schmid. Das sei der Reiseveranstalter, der mehrere Leistungen, in der Regel Flug und Hotel, zusammenfasse und als Paket anbiete. Dann handele es sich um eine Pauschalreise. Und hier ist bei Reklamationen der Veranstalter der richtige Ansprechpartner.

Reisebüro kann helfen

Da es nicht ausreichend ist, vor Ort die Reiseleitung über eventuelle Missstände zu informieren, muss nach Ende des Urlaubs der Reiseveranstalter innerhalb einer Frist kontaktiert werden. Diese beträgt vier Wochen und beginnt mit dem Tag des vertraglich vereinbarten Endes der Reise. “Wer dabei Unterstützung benötigt, kann diese eventuell in seinem Reisebüro erhalten”, weiß Schmid. Allerdings müsse man bedenken, dass dieses nicht dazu verpflichtet sei, sondern die Hilfe nur als Serviceleistung anbiete. Auf keinen Fall reiche es, seine Reklamation ausschließlich dem Reisebüro, in dem gebucht wurde, mitzuteilen. Schmid betont, dass der Urlauber für den fristgerechten Eingang der Beanstandung beim Reiseveranstalter verantwortlich ist. “Wird die Kontaktaufnahme vom Reisebüro im Auftrag übernommen, sollte dort vor Ablauf der Frist nachgefragt werden, ob das geschehen ist.” Das Reisebüro hafte nicht für versäumte Fristen.

Reisebüro als Reiseveranstalter

Allerdings gebe es Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann die Haftung bei Mängeln beim Reisebüro liegen: “Stellt dieses selbst ein Paket zusammen, beispielsweise aus Restplätzen in einem Hotel und bei einem Flug, wird es zum Veranstalter.” Mit den entsprechenden Pflichten. Dazu gehöre die Ausstellung eines Sicherungsscheines, betont der Reiserechtsexperte. Nicht immer ist eine klare Abgrenzung möglich, ob es sich tatsächlich um eine Pauschalreise handelt. Haben Urlauber ihre Reise als Einzelbausteine und nicht als Paket gebucht, können unter Umständen die einzelnen Anbieter, das heißt Airline, Hotel, Mietwagenanbieter, bei Mängeln verantwortlich sein. Es gibt in diesen Fällen keinen gemeinsamen Ansprechpartner, Ansprüche müssen beim jeweiligen Anbieter geltend gemacht werden. Wer sich diesbezüglich nicht sicher ist, kann im Reisebüro nachfragen oder sich bei einer Verbraucherzentrale informieren.

Autor: Redaktion / dapd / http://bvap.de