Kfz-Zulassungen Online

Mit Online-Diensten wie dem von Kroschke lässt sich ein Neuwagen in wenigen Schritten über das Internet melden. / copyright: Claudia Hautumm / pixelio.de
Mit Online-Diensten wie dem von Kroschke lässt sich ein Neuwagen in wenigen Schritten über das Internet melden.
copyright: Claudia Hautumm / pixelio.de

Der Gang zur Zulassungsstelle ist vielen Menschen als Geduldsprobe in Erinnerung. Für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs muss man sich in langen Warteschlangen anstellen und eine Reihe umfangreicher Formulare ausfüllen.

Berufstätigen Menschen mit Familien fehlt diese Zeit jedoch oft. Eine Alternative ist die Nutzung eines Online-Zulassungsdienstes wie http://www.kroschke.de/.

Zeit sparen mit Online-Zulassung

Mit Online-Diensten wie dem von Kroschke lässt sich ein Neuwagen in wenigen Schritten über das Internet melden. Man muss keine Zeit für die Zulassungsstelle einplanen. Zur Auftragserteilung füllt man lediglich ein Anmeldeformular aus. Darin gibt man an, welches Fahrzeug man anmelden will und welche zusätzlichen Leistungen enthalten sein sollen. Hierbei kann es sich z.B. um eine Feinstaubplakette, ein bestimmtes Wunschkennzeichen oder eine Kennzeichnung für Fahrradträger handeln. Danach muss man nur noch seine Kontaktdaten angeben, den gewünschten Termin für die Zulassung und den Zulassungsbezirk eintragen.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

Damit die Anmeldung rechtlich abgesichert ist, muss der Neuwagenbesitzer einige Unterlagen an den Online-Zulassungsdienst übermitteln. Die Wichtigste davon ist die Generalvollmacht. Sie berechtigt den Dienst, die Anmeldung zur Zulassung im Namen des Auftraggebers durchzuführen. Weiterhin werden eine Kfz-Zulassungsbescheinigung (Teil II), der Personalausweis des Fahrzeughalters, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die evB-Nummer und das CoC-Papier benötigt.

Bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs ist noch eine Besonderheit zu beachten. Hierbei benötigt man neben den genannten Dokumenten eine Kfz-Zulassungsbescheinigung (Teil I) sowie die Bescheinigungen für die Haupt- und Abgasuntersuchungen. Soll das Fahrzeug in einem neuen Ortskreis weitergeführt werden, sind zusätzlich die alten versiegelten Kennzeichen mit abzugeben. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Anmeldung erfolgen.