Dampfen in der Gastronomie: Gericht erkennt den Unterschied

Das Bemerkenswerte an diesem Urteil stellt die Formulierung des Gerichts dar, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für 'Passivdampfer' bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen sei. / copyright: Gisela Peter / pixelio.de
Das Bemerkenswerte an diesem Urteil stellt die Formulierung des Gerichts dar, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für ‘Passivdampfer’ bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen sei.
copyright: Gisela Peter / pixelio.de

In Nordrhein-Westfalen gilt seit Mai 2013 das bundesweit strengste Rauchverbot in der Gastronomie. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne/ Bündnis 90) hatte mit Hilfe der Landesmutter Hannelore Kraft (SPD) dieses Gesetz durch die Instanzen gebracht und damit für erheblichen Ärger bei Wirten und Kneipengästen gesorgt.

Doch damit nicht genug: auch die E-Zigarette sollte dem allgemeinen Rauchverbot unterworfen werden, obwohl hier kein Tabak verbrannt wird und auch keine nachweisliche Beeinträchtigung Dritter durch “Passivdampf” entsteht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Berufung der Stadt Köln ab und gab dem Kläger (ein Kölner Barbesitzer, der zuvor bereits beim Kölner Verwaltungsgericht obsiegte) recht. Eine Revision gegen dieses Urteil ließ das Gericht nicht mehr zu. Die Dampfer freut es und die Kneipenwirte in NRW sehen darin eine Möglichkeit, die verheerenden Umsatzeinbußen seit Einführung des absoluten Rauchverbots vielleicht etwas zu kompensieren. Auch in Bayern, wo bereits seit 2010 ein Rauchverbot in der Gastronomie besteht, sind E-Zigaretten nicht verboten.

Das Bemerkenswerte an diesem Urteil stellt die Formulierung des Gerichts dar, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für “Passivdampfer” bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen sei. Mögliche Gefahren durch E-Zigaretten seien jedenfalls weder identisch noch vergleichbar zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen.

Das Landesgesundheitsministerium in Düsseldorf will nun auswerten und kündigt schon mal an, gemeinsam mit dem Bund nach geeigneten Lösungen für den Gesundheitsschutz zu suchen. Hier wird deutlich, dass der eingeschlagene Weg, jeglichen individuellen Konsum von Tabakwaren oder elektronischen Alternativen gegen Null zu reduzieren, weiter besteht. Da ist keinerlei Willen für gesellschaftsverträgliche Lösungen erkennbar. Man folgt bedingungslos den Losungen der mehrfach in Kritik geratenen Weltgesundheitsorganisation WHO, die jüngst durch ihre Präsidentin Margret Chan erklärte, dass für sie die Bekämpfung von Tabak mit Ziel einer tabakfreien Welt noch vor der Bekämpfung des Ebola-Virus stünde. Auch dieses führte im Internet zu einem wahren Shitstorm.

Scheinbar unbeirrt davon und mit kaum feststellbarem Fingerspitzengefühl für berechtigte Anliegen von Gastronomen und Gästen wird einfach weitergemacht. Die Eingriffe in persönliche Entscheidungsfreiheiten von Unternehmern und erwachsenen Konsumenten reichen inzwischen allemal zur Beunruhigung, denn aus dem ehemals betonten Gesundheitsschutz ist längst ein ideologisches Mantra geworden. Und genau das führte der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) seinerzeit im Vorfeld des bayerischen Volksentscheids zum Rauchverbot an. Es ging wohl nie um echten Gesundheitsschutz. Den hätte man deutlich besser formulieren und gesetzlich verankern können und damit eine gesellschaftliche Spaltung samt Existenzvernichtung von vielen Kneipen verhindert. Die Landesregierungen in Bayern und NRW wären auch heute noch gut beraten, die Rauchverbotsgesetze zu evaluieren und nachzubessern. Zum Wohle aller und zur Vermeidung fortgesetzter Bevormundung.