Ehrung für Kölner Pflegefamilien: Oberbürgermeister Jürgen Roters dankt persönlich

Oberbürgermeister Jürgen Roters dankt persönlich Kölner Pflegeeltern. / copyright: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Oberbürgermeister Jürgen Roters dankt persönlich Kölner Pflegeeltern.
copyright: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Am 14. Oktober 2013 veranstaltet die Stadt Köln unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Jürgen Roters ein Fest zur Ehrung der Kölner Pflegeeltern. Nach einem Grußwort des Oberbürgermeisters werden insgesamt 126 Pflegepersonen geehrt.

Insgesamt  werden 126 Pflegepersonen, die über 5, 10,
15, 20, 25 oder sogar 30 Jahre Pflegekinder in der eigenen Familie
aufgenommen und betreut haben, geehrt. Sie erhalten eine Ehrenurkunde,
einen Blumenstrauß sowie einen Geldbetrag als kleine Anerkennung für
ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.

Derzeit leben in Köln weit
über 550 Kinder in Vollzeitpflege in Pflegefamilien oder auch bei
Einzelpersonen. Vollzeitpflege heißt, dass Kinder oder Jugendliche, die
aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Familie leben können, für
eine begrenzte Zeit oder auf Dauer deshalb in so genannten
Pflegefamilien leben. Dies ist in § 33 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII
geregelt. Die Pflegepersonen erhalten vom Jugendamt den Lebensunterhalt
des Kindes und einen Erziehungsbetrag. Die Pflegesätze sind nach Alter
des Kindes gestaffelt. Die Kinder haben in der Regel Besuchskontakte zu
ihren Eltern. Auch das Sorgerecht kann bei den Eltern verbleiben, wenn
nichts dagegen spricht.

Beratung, Unterstützung und Vermittlung
von ambulanten Hilfen für in Krisen geratene Familien ist und bleibt
oberste Priorität der Arbeit des Jugendamtes. Nach wie vor gilt,
Familien stark zu machen, um ihre ureigene Aufgaben wie Versorgung und
Erziehung ihrer Kinder in Eigenverantwortung wahrzunehmen zu können.
Dieses Ziel wird leider nicht immer erreicht. Trotz aller
Kriseninterventionen vor Ort müssen für Kinder und Jugendliche immer
wieder auch Alternativen außerhalb des Elternhauses gesucht werden.
Neben der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen ist die
Unterbringung in einer Pflegfamilie ein festes Angebot der Jugendhilfe.

Pflegeeltern
erziehen also fremde Kinder und Jugendliche in ihrer eignen Familie und
übernehmen damit eine öffentliche Erziehungsaufgabe. Neben der
Versorgung und Erziehung des Pflegekindes wird von Pflegeeltern eine
offene und vorurteilsfreie Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und
dem Jugendamt erwartet.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di