EM-Party im Mietshaus: Wie viel Fußballfieber verträgt die Nachbarschaft?

Public Viewing zu Hause oder im Garten? Wie weit darf die Fußball-Party gehen? / copyright: Sebastian Willnow / dapd
Public Viewing zu Hause oder im Garten? Wie weit darf die Fußball-Party gehen?
copyright: Sebastian Willnow / dapd

Vom 8. Juni bis zum 1. Juli 2012 herrscht bei allen Fußballfans in Deutschland zur Europameisterschaft Ausnahmezustand. Dazu gehört auch, dass man sich gemeinsam mit Freunden vor dem Fernseher versammelt und “seinem” Team zujubelt. Doch wie weit darf es gehen, wenn sich das Ganze zu einer zünftigen Fete entwickelt?

Regel Nummer eins: Toleranz und Rücksichtnahme

Das ist dann oft der Punkt, an dem weniger fußballbegeisterte Nachbarn genervt an die Tür klopfen und sich Ruhe ausbitten. Denn Lärm – nicht nur von Fußballpartys – ist einer der häufigsten Gründe für Streit in Mietshäusern. Wie aber damit umgehen? Der Interessenverband Mieterschutz empfiehlt in solchen Fällen vor allem gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Wenn man den Nachbarn nicht gleich mit einlädt, kann man vielleicht den Fernseher leiser drehen oder die Balkontür schließen. Und ist der Lärm nicht viel erträglicher, wenn man weiß, dass er eine Ausnahme ist und nach dem Endspiel wieder Ruhe einkehrt? Im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens sollten hier alle gesprächsbereit sein.

Kein Recht auf Krach

Jeder Partyfreund sollte allerdings auch wissen: Es gibt kein Recht auf Krach. Besonders in den Ruhezeiten, die fast überall von 22:00 bis 7:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gelten, muss die Lautstärke in Grenzen gehalten werden. Oder man bittet seine Nachbarn auf nette Weise, heute mal wegzuhören.

Wer dauerhaft Lärmopfer ist, kann sich wirksam wehren. Am besten lässt man sich zunächst von Fachleuten beraten. Dann sollte ein Lärmprotokoll erstellt werden, in dem man die Ruhestörungen genau protokolliert. Mit diesem kann man sich schließlich an den Vermieter wenden, der für Ruhe sorgen muss. Hören die Störungen nicht auf, ist sogar eine Mietminderung erlaubt.

Lärm ist nicht gleich Lärm

Lärm ist auch deshalb ein häufiger Streitpunkt, weil er in vielen Formen auftritt, die ganz unterschiedlich bewertet werden. So gilt der Lärm von spielenden Kindern, Musikinstrumenten und gelegentlichen Renovierungsarbeiten in der Regel als zumutbar, ebenso wie Badegeräusche oder das Laufen der Waschmaschine. Nicht ertragen muss man dagegen lautes Geschrei, hochgedrehte Musikanlagen, ungedämmtes Getrampel und Krach in den Ruhezeiten.

Wer Probleme mit lauten Nachbarn hat, kann sich etwa an den Interessenverband Mieterschutz (www.ivmieterschutz.de) wenden.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG