Verurteilte Kunstfälscher legen Revision ein

(dapd-nrw) Die im spektakulären Kunstfälscher-Prozess verurteilten Angeklagten haben aus taktischen Gründen Revision eingelegt. Der Anwalt des Drahtziehers Wolfgang B. und eine Sprecherin des Landesgerichts Köln bestätigten am Donnerstag auf dapd-Anfrage einen Bericht des Bonner “General-Anzeigers” (Donnerstagausgabe).

Durch den Schritt wolle man Zeit gewinnen, um die Vollzugsregeln zu klären, sagte Anwalt Christian Rode. Anschließend solle die Revision wieder aufgehoben werden. Das Urteil an sich werde nicht angezweifelt.

Im wohl größten Kunstfälscher-Prozess der deutschen Nachkriegsgeschichte waren die vier Angeklagten Ende Oktober zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nachgezeichnete Kunstwerke expressionistischer Maler wie Max Ernst, Max Pechstein und Heinrich Campendonk in den Handel gebracht. Dabei sollen sie rund 16 Millionen Euro erschlichen haben. In elf Fällen hatten sie gestanden.

Derzeit befinden sich die Kunstfälscher gegen strenge Auflagen auf freiem Fuß. Sollte das Urteil rechtskräftig werden und im offenen Vollzug – wie angestrebt – keine Plätze frei sein, müssten die Kunstfälscher die Strafhaft antreten. Dies soll durch die Revision verhindert werden.

Autor: dapd-nrw