Sie wollen ihr Smartphone oder Handy benutzen und ein Sperrbildschirm verhindert den Zugang? Es scheint, als ob die Polizei oder andere Behörden ihr Elektrogerät gesperrt haben? Ein Geldbetrag zum Entsperren wird von ihnen gefordert? Achtung! Dann wollen vermutlich Betrüger über eine Schadsoftware an Ihr Geld.
In den letzten Wochen sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen arglosen Handy- und Tabletnutzern durch eine Schadsoftware der Zugriff auf ihre Mobilgeräte verwehrt und sie zum Zahlen einer Geldsumme aufgefordert wurden.
Der Inhalt des Sperrbildschirms erweckt den Anschein, dass eine Behörde oder die Polizei diese Sperrung vorgenommen hat, da der Anwender sich wegen schwerer Delikte strafbar gemacht haben soll.
Auch wenn die optische Aufmachung des Sperrbildschirms variiert, ist die Masche stets die gleiche. Die Infektion mit dem “Schädling” erfolgt beim alltäglichen Nutzen von Internetangeboten. Der Download und die Installation geschehen ohne Zutun des Nutzers und zudem unbemerkt. Sobald die Schadsoftware installiert und aktiv ist, erscheint eine Meldung, dass das Gerät wegen eines schweren Deliktes gesperrt sei. Nach Zahlung einer Geldstrafe soll das Gerät wieder nutzbar sein.
Um an das Geld ihrer Opfer zu gelangen bedienen sich die Betrüger unterschiedlicher Prepaid-Zahlungsanbieter. Ein von Geschädigten im Einzelhandel in der geforderten Höhe erworbener Gutscheincode soll auf dem betroffenen Mobilgerät eingeben werden. Doch statt der versprochenen Freischaltung wird der Zahlungscode lediglich an die Täter übermittelt und das Gerät bleibt gesperrt. Den erlangten Guthabencode können die Betrüger anschließend anonym einlösen.
Deshalb rät die Polizei:
- Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach!
- Die Polizei oder eine andere Behörde erheben auf keinen Fall auf diese Weise Gelder.
- Sollten sie betroffen sein, erstatten sie Anzeige bei der Polizei.
- Oft kann das Handy durch ein Zurücksetzen in den Werkszustand wieder nutzbar gemacht werden.
- Nutzen sie beim Surfen im Internet immer ein Antivirenprogramm.
Autor: Redaktion / Polizei Köln