Egal, ob die Handyrechnung bei Ihnen per Post oder nur noch als E-Mail ankommt: Ist der Endbetrag ungewöhnlich hoch oder finden sich dort plötzlich Beträge, deren Herkunft unklar ist, sollten Sie die Abrechnung kritisch überprüfen
Denn Ihr Handyanbieter rechnet auch die Forderungen von Fremdanbietern mit ab. Und die sind nicht immer berechtigt! Was Sie tun sollten, wenn Sie auf der Rechnung Posten entdecken, die dort nichts zu suchen haben, sagen die ARAG Experten.
Gesamtrechnung prüfen
Mobilfunkanbieter stellen in der Regel eine sogenannte Gesamtrechnung. Das bedeutet, dass nicht nur die eigenen Leistungen, also Telefon- oder Internetverbindungen und SMS, sondern auch Entgelte für Leistungen dritter Anbieter in Rechnung gestellt werden. Darunter fallen zum Beispiel teure Call-by-Call-Dienste oder kostenpflichtige Spiele und Klingeltöne. Gerade bei letzteren handelt es sich oft um Dienste, die – zumindest aus Sicht des Anbieters – gleich in Form eines Abonnements abgeschlossen wurden. Für all diese Forderungen gilt natürlich zunächst: Sind sie berechtigt, müssen sie auch gezahlt werden. Anhand der Abrechnung sollten Sie daher prüfen, ob unbekannte Beträge womöglich doch zugeordnet werden können. Dabei helfen Ihnen die Angaben auf der Rechnung. Mobilfunkanbieter sind nämlich laut Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet, auf einer Gesamtrechnung die Leistungen Dritter konkret zu benennen und Name und Anschrift sowie eine kostenfreie Servicetelefonnummer des jeweiligen Anbieters abzudrucken.
Unberechtigte Beträge fristgerecht beanstanden
Stellen Sie also fest, dass Leistungen zu Unrecht abgerechnet wurden – ein typischer Fall sind die sogenannten Abofallen, bei denen es schon an einem wirksamen Vertrag fehlt -, sollten Sie den Teil der Rechnung, der richtig ist, dennoch unbedingt zahlen, raten die ARAG Experten. Denn andernfalls riskieren Sie eine Sperre Ihres Anschlusses. Eine solche Sperre droht nach dem TKG, wenn der Kunde mit Forderungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist, die nicht bestritten wurden. Den ungerechtfertigten Betrag sollten Sie innerhalb der vom TKG vorgesehenen Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich beanstanden. Handelt es sich um die Forderung eines Fremdanbieters, müssen Sie den Einspruch diesem gegenüber erklären. Ihre Beanstandung sollten Sie in jedem Fall begründen. Teilen Sie gleichzeitig auch Ihrem Mobilfunkanbieter mit, dass und warum Sie einen Teil der gestellten Rechnung nicht begleichen. Dies können Sie entweder auf dem Überweisungsbeleg oder in einem separaten Schreiben tun. Zieht Ihr Anbieter die Handyrechnung von Ihrem Konto ein, sollten Sie den gesamten Rechnungsbetrag von ihm zurückfordern und den berechtigten Teil dann wieder überweisen.
Mit Drittanbietersperre vorbeugen
Wenn Sie es gar nicht erst so weit kommen lassen wollen, dass Sie sich gegen unberechtigte Forderungen von Abo- oder Call-by-Call-Diensten wehren müssen, können Sie auch eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Diese Möglichkeit sieht das TKG seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2012 vor. Damit können Sie verhindern, dass Leistungen, die keine Verbindungsleistung Ihres Providers sind, über die Handyrechnung abgerechnet werden. Die Einrichtung dieser Sperre ist kostenfrei. Rufen Sie dazu den Kundendienst Ihres Mobilfunkanbieters an und bitten Sie um Einrichtung einer Sperre für Leistungen von Fremdanbietern.
Autor: Redaktion / ARAG