Verfahrenseinstellung zur tödlichen Tiger-Attacke: Kölner Zoo und Theo Pagel treffen keine Schuld

Staatsanwaltschaft: Kölner Zoo und Theo Pagel treffen keine Schuld / copyright: Tim Schulz / dapd
Staatsanwaltschaft: Kölner Zoo und Theo Pagel treffen keine Schuld
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Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren gegen den Vorstand des Kölner Zoos gem. § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Die Verantwortlichen des Kölner Zoos trifft demnach keine Schuld an der tödlichen Attacke eines Sibirischen Tigers auf eine Pflegerin im August vergangenen Jahres.

“Niemand, der im Zoo arbeitet, wird den tragischen Tod unserer Kollegin jemals vergessen können. Dennoch sind wir erleichtert, dass mit dem Bericht der Staatsanwaltschaft nun ein abschließendes, entlastendes Urteil vorliegt”, so Zoodirektor Theo Pagel.

Rund 14 Monate hatten die Experten der Staatsanwaltschaft sämtliche Vorgänge des Unglückstags intensiv geprüft. Theo Pagel: “Das war eine schwierige Zeit für unsere Mitarbeiter und alle, deren Herz am Kölner Zoo hängt. Umso erleichterter sind wir, dass die sorgfältigen und besonders umfangreichen Untersuchungen zum vorliegenden Ergebnis führten.”

Der tragische Unfall hat das Leben im Kölner Zoo nachhaltig verändert. Die ohnehin schon umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen wurden in allen Bereichen des Zoos nochmals kontrolliert. Dafür zog der Zoo eigens externe Experten des Prüfinstituts DEKRA hinzu.

“Im Namen des Vorstands und aller Mitarbeiter möchte ich den Menschen danken, die den Zoo auch in dieser schweren Zeit unterstützt haben. Der große Zuspruch und Trost von außen haben sehr geholfen”, so Theo Pagel.

Autor: Redaktion / Kölner Zoo