Verbraucherzentrale geht gegen Klingelton-Anbieter vor

Manche Firmen versuchen ihre Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement zu locken. / copyright: Philipp Guelland / ddp/ dapd
Manche Firmen versuchen ihre Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement zu locken.
copyright: Philipp Guelland / ddp/ dapd

Wegen fehlender Preisangaben oder Abofallen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zehn Anbieter von Handy-Klingeltönen abgemahnt. Darunter seien auch die vier Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-PLus, berichteten die Verbraucherschützer am Dienstag in Düsseldorf.

Die Verbraucherschützer werfen zahlreichen Anbietern vor, bei den vor allem unter Jugendlichen beliebten Angeboten gegen die Preisangabeverordnung zu verstoßen. Denn in vielen Fällen würden dem Klingelton-Käufer die Kosten erst mitgeteilt, nachdem er Buttons wie «Kaufen», Bestellen« oder »Download« gedrückt habe.

Außerdem versuchten manche Firmen, ihre Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement zu locken, kritisierten die Verbraucherschützer. Der Trick: Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unternehmen einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Zuweilen gebe es überhaupt keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen, worauf aber nur beiläufig hingewiesen werde, kritisierten die Verbraucherschützer.

Der juristische Vorstoß der Verbraucherzentrale verzeichnete bereits erste Erfolge. Mehrere Anbieter hätten ihre Internetseiten nach der Abmahnung bereits umgestaltet, berichten die Verbraucherschützer.

Dennoch seien die Aufräumarbeiten nicht erledigt. Denn einige der abgemahnten Klingelton-Anbieter änderten ihre Bestellseiten nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht ausreichend oder verweigerten die geforderte Unterlassungserklärung. »Gegen diese Firmen wird die Verbraucherzentrale nun gerichtlich vorgehen«, kündigte sie an.

Autor: Redaktion/ dapd