Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters: Beleidigende Äußerungen im Rat lasse ich nicht zu!

Für Oberbürgermeister Jürgen Roters stellte und stellt die Formulierung Jörg Uckermanns (Pro Köln) eine Beleidigung der ausländischen Mitbürger Kölns dar: 'Ich sehe dies als weitere Bestätigung dafür, dass die Bürgerbewebung Pro Köln die Taktik verfolgt, die eigenen angeblich sachliche Kritik als Inanspruchnahme von Grundrechten zu bemänteln.' / copyright: Stadt Köln
Für Oberbürgermeister Jürgen Roters stellte und stellt die Formulierung Jörg Uckermanns (Pro Köln) eine Beleidigung der ausländischen Mitbürger Kölns dar: ‘Ich sehe dies als weitere Bestätigung dafür, dass die Bürgerbewebung Pro Köln die Taktik verfolgt, die eigenen angeblich sachliche Kritik als Inanspruchnahme von Grundrechten zu bemänteln.’
copyright: Stadt Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat unter Vorsitz seiner neuen Präsidentin, Birgit Herkelmann-Mrowka, in der heutigen mündlichen Verhandlung zwei Klagen von Ratsmitgliedern von Pro Köln gegen in Ratssitzungen erteilte Ordnungsrufe des Oberbürgermeisters abgewiesen.

In der Ratssitzung vom 7. Oktober 2010 hatte Oberbürgermeister Jürgen Roters Ratsmitglied Markus Wiener einen Ordnungsruf erteilt. Wiener hatte Kölns Stadtkämmerin Gabriele C. Klug als “Klüngelkandidatin” bezeichnet. Das Gericht bezeichnet den Ordnungsruf als gerechtfertigt, da Wiener eine ungebührliche Äußerung getätigt habe. Seine Bezeichnung der Kandidatin Klug für die Wahl der Stadtkämmerin stelle eine gezielte Abqualifizierung dar, so das Gericht.

Auch den Ordnungsruf gegen das Ratsmitglied Jörg Uckermann in der Ratssitzung vom 25. November 2010 bewertet das Gericht als rechtmäßig. Die von Uckermann getätigte Äußerung “bolschewistische Methoden der Linken” wertet das Verwaltungsgericht als bewusste Polemik, die eine Sitzungsstörung darstelle und daher einen Ordnungsruf rechtfertige.

In einem weiteren Punkt ist das Verwaltungsgericht zu der Auffassung gekommen, dass die Äußerung des Ratsmitglieds Uckermann eine Ordnungsmaßnahme gerechtfertigt habe. Uckermann hatte in der Ratssitzung vom 25. November 2010 die Bezeichnung “Ethno-Gang” verwandt. Daraufhin hatte Oberbürgermeister Jürgen Roters ihn ermahnt. Das Gericht ist der Auffassung, der von Uckermann verwendete Begriff habe zwar eine Ordnungsmaßnahme gerechtfertigt, der Oberbürgermeister habe aber durch die ausgesprochene Ermahnung das Recht auf Sanktionierung durch einen Ordnungsruf verwirkt. Das Gericht hat damit ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass die Aussage “Ethno-Gang” eine bewusste Polemik darstelle, die ein Einschreiten gegen solche Aussagen rechtfertige.

Für Oberbürgermeister Jürgen Roters stellte und stellt die Formulierung Uckermanns eine Beleidigung der ausländischen Mitbürger Kölns dar: “Ich sehe dies als weitere Bestätigung dafür, dass die Bürgerbewebung Pro Köln die Taktik verfolgt, die eigenen angeblich sachliche Kritik als Inanspruchnahme von Grundrechten zu bemänteln.”

Wie das Oberverwaltungsgericht Münster in anderer Sache festgestellt hat, ist das Verhalten Uckermanns Teil der Pro Köln-Strategie, mit “pauschalierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit auszugrenzen und als kriminell darzustellen” (OVG Münster vom 8.7.2009 – 5 A203/08).

“Für mich ist die eindeutige Aussage des Verwaltungsgerichts wichtig, dass im Rat der Stadt Köln für solche Äußerungen, wie sie Ratsmitglied Uckermann getätigt hat, kein Platz ist. Ein solches Verhalten verstößt gegen die demokratischen Spielregeln und es ist meine Aufgabe als Sitzungsleiter, dies zu unterbinden”, so Oberbürgermeister Jürgen Roters weiter.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.