Auslandsreise mit dem Hund: Heimtierpass nicht vergessen und vor dem Start zum Tierarzt

Was muss man beachten, um den geliebten Vierbeiner auch im Urlaub bei sich zu haben? / copyright: K.T. / pixelio.de
Was muss man beachten, um den geliebten Vierbeiner auch im Urlaub bei sich zu haben?
copyright: K.T. / pixelio.de

Der Hund kommt einfach mit – ins Ferienhaus am Meer oder zum Wandern in die Berge. Innerhalb der EU ist das inzwischen kein Problem mehr. Die monatelangen Wartezeiten, bevor das Tier über die Grenze durfte, gehören der Vergangenheit an.

“Seit Anfang des Jahres reicht auch für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Malta und Schweden der Nachweis einer Tollwutimpfung”, sagt Andrea Piechotta vom ADAC. Der bisher vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Nachweis, der erst sieben Monate nach einer Impfung möglich war, fällt weg. Es reicht die Bescheinigung, dass eine gültige Impfung vorliegt, beziehungsweise die Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 21 Tage zurückliegt.

Vermerkt ist dies im blauen EU-Heimtierausweis, den Hundebesitzer ohnehin dabeihaben müssen, wenn sie in ein anderes Land reisen wollen. Dieser Reisepass wird vom Tierarzt ausgestellt und muss dem jeweiligen Tier eindeutig zugeordnet werden können. Das geschah bis Mitte letzten Jahres mittels einer Tätowierung, inzwischen ist für erstmalige Kennzeichnungen das Einsetzen eines Mikrochips vorgeschrieben. Die Kennzeichnungs-Nummern werden in den Pass eingetragen. “Die Tiere können dann nicht nur identifiziert, sondern auch ihrem Besitzer zugeordnet werden”, sagt Piechotta. Ist man sich in der EU in Sachen Tollwut inzwischen einig, gibt es bei anderen Fragen länderspezifische Unterschiede. So ist beispielsweise für Reisen nach Finnland und Malta noch der Nachweis einer vorherigen Bandwurmbehandlung weiterhin vorgeschrieben, in Großbritannien und Irland steht eine Entscheidung darüber noch aus. Die Reiseexpertin rät daher, sich in jedem Fall rechtzeitig vor der Abreise über die geltenden Bestimmungen und eventuelle länderspezifische Besonderheiten zu informieren.

Andere Bestimmungen für Drittländer

Unabdingbar ist dies, wenn es in ein Land außerhalb der EU geht. Während für einige Länder wie Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder USA ebenfalls Heimtierausweis, Tätowierung oder Mikrochip und Tollwutimpfung ausreichend sind, gibt es für andere besondere Regelungen – auch für die Wiedereinreise. Einen Überblick gibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite bmelv.de. Unter dem Punkt “Reisen & Verkehr” finden sich Informationen und eine Checkliste für Auslandsreisen. Auskünfte kann auch der Tierarzt geben, der vor jeder Reise sowieso aufgesucht werden sollte – um zu klären, ob eine spezielle Gesundheitsvorsorge für die Auslandsreise notwendig ist und um eine Reiseapotheke zusammenzustellen.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion