Heizen im Sommer? Das sollten Sie beachten!

Heizen im Sommer? Das sollten Sie beachten! copyright: pixabay.com
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Laue Luft, Sonne, angenehme Temperaturen: Generell gilt der Sommer als heizungsfreie Zeit. Doch in Ausnahmefällen kann es nötig sein, auch in der warmen Jahreszeit die Heizung aufzudrehen. Befindet sich der Wohnort in einer Gegend, in der es aufgrund eines wechselhaften Klimas zwischen Mai und September zu unerwarteten Temperaturstürzen kommen kann, braucht es auch im Sommer dann und wann künstliche Wärme, um Räume auf Wohlfühltemperatur zu bringen. Auch durch den Klimawandel oder jahreszeittypische Unwetter kann es in den Sommermonaten zu einem ungewöhnlich starken Temperaturabfall kommen. Was es beim “Heizen im Sommer” zu beachten gilt und wie Sie sich als Mieter bzw. Vermieter richtig verhalten, erfahren Sie hier bei CityNEWS.

Warum in Ausnahmefällen auch im Sommer geheizt werden muss

Warum in Ausnahmefällen auch im Sommer geheizt werden muss
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Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass hierzulande niemand frieren muss – auch nicht in den Sommermonaten. Die Pflicht, eine Wohnung als Vermieter ordnungsgemäß zu beheizen, richtet sich nach der Heizperiode. Diese ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach den individuellen vertraglichen Abstimmungen zwischen Mieter und Vermieter.

Im Allgemeinen wird der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April als Heizperiode angesehen. Doch auch im Sommer kann es nötig sein, die Heizung aufzudrehen – etwa durch unvorhergesehene Wetterwechsel oder Unwetter mit drastischen Temperaturstürzen, Schneefall oder Hagel, die nicht zuletzt im Zuge des Klimawandels zunehmen.

So heizen Sie im Sommer richtig!

So heizen Sie im Sommer richtig!
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Die Nutzung der Heizung im Sommer ist normalerweise nicht im Mietvertrag festgelegt, da der Sommer nicht zur üblichen Heizperiode zählt. Während dieser Zeit muss seitens des Vermieters dafür Sorge getragen werden, dass in allen Wohnräumen zwischen 6 Uhr am Morgen und 23 Uhr am Abend Mindesttemperaturen erreicht werden. Außerhalb dieses Zeitfensters dürfen die Raumtemperaturen die Richtwerte um bis zu drei Grad unterschreiten.

Im Sommer gelten allerdings andere Richtlinien: Ist absehbar, dass die Temperaturen in den folgenden Tagen unter 16 Grad fallen werden, muss die Heizung durch den Vermieter unverzüglich in Betrieb genommen werden – selbst, wenn diese im Zweifel ungenutzt bleibt. Anders als das Bereitstellen einer funktionsfähigen Heizung ist das Gewährleisten der Warmwasserbereitung rund ums Jahr Vermieterpflicht.

Tipps für das Heizen im Sommer

Unbedingt die Heizkosten- und Stromabrechnung vergleichen. copyright: pixabay.com
Unbedingt die Heizkosten- und Stromabrechnung vergleichen.
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Für Vermieter lohnt es sich, die Heizungsanlage im sogenannten Sommerbetrieb laufen zu lassen, damit die Heizkosten auch bei unvorhergesehener Heiz-Notwendigkeit nicht unnötig hoch ausfallen. Dabei arbeitet die Umwälzpumpe der Heizung nicht konstant, sondern nur bedarfsabhängig und spart damit Strom.

Mit einem Online-Heizkostenvergleich zum Beispiel können Verbraucher anhand ihrer Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr schnell und einfach herausfinden, ob im eigenen Haushalt mehr oder weniger Heizenergie als in vergleichbar großen Häusern oder Wohnungen verbraucht wird. Auf Basis der Ergebnisses lohnt es sich, über einen Anbieterwechsel nachzudenken oder mit dem Vermieter in Kontakt zu treten, um die während der gesamten Heizperiode anfallenden Heizkosten zu verringern.