Samsung darf iPad-Rivalen in Deutschland weiter nicht verkaufen

Ein Besucher des Messestandes von Samsung testet auf der Internationalen Funkausstellung IFA 2011 im Messezentrum in Berlin das neu vorgestellte Tablet Galaxy 7.7 . Der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple über das Aussehen von handlichen Tablet-Computern hat die Elektronikmesse IFA erreicht. / copyright: Berthold Stadler / dapd
Ein Besucher des Messestandes von Samsung testet auf der Internationalen Funkausstellung IFA 2011 im Messezentrum in Berlin das neu vorgestellte Tablet Galaxy 7.7 . Der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple über das Aussehen von handlichen Tablet-Computern hat die Elektronikmesse IFA erreicht.
copyright: Berthold Stadler / dapd

Erfolg für Apple: Der koreanische Elektronikkonzern Samsung darf seinen iPad-Rivalen Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Das Düsseldorfer Landgericht lehnte am Freitag den Widerspruch von Samsung gegen das im August verhängte Vertriebsverbot ab.

Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann sagte, bei der Gestaltung des iPad-Konkurrenten habe Samsung das Apple-Design zu stark kopiert und damit Geschmacksmuster-Rechte der Kalifornier verletzt. Zwar gebe es in der Gestaltung der flachen Tablet-Computer Unterschiede im Detail, der Gesamteindruck stimme aber überein. Im restlichen Europa darf der koreanische Konzern das Galaxy Tab allerdings weiter verkaufen, da das Gericht sich hier nicht zuständig fühlte.

Für deutsche Verbraucher hat das Urteil allerdings möglicherweise weniger Auswirkungen, als man auf den ersten Blick erwarten sollte. Sie können das Samsung Galaxy Tab 10.1 weiterhin ohne Furcht vor rechtlichen Konsequenzen erwerben – wenn sie es denn im Laden oder im Internet finden. Und die Chancen dafür dürften gar nicht so schlecht stehen. Denn das im Düsseldorfer Verfahren ausgesprochene Verkaufsverbot in der Bundesrepublik gilt nur für Samsung. Elektronikhändler können das Gerät also im Ausland kaufen und Deutschland anbieten.

“Nicht den notwendigen Abstand gehalten!”

Die Richterin begründete das Verkaufsverbot damit, dass das Samsung-Design europäische Geschmacksmuster verletze, die Apple schon 2004 hinterlegt habe. Die Darstellung der Samsung-Rechtsanwälte, dass das Design des Geräts Galaxy Tab rein technisch bedingt sei, überzeugte die Kammer nicht. Das von Apple hinterlegte Geschmacksmuster sichere dem Unternehmen lediglich den Anspruch auf eine besonders puristische und minimalistische Lösung. Konkurrenzprodukte von Asus, Acer und Toshiba zeigten, dass andere Gestaltungen möglich seien. «Die Kammer ist der Auffassung, dass Samsung nicht den notwendigen Abstand gehalten hat», sagte die Richterin.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich die Konzerne derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen. Die Urteile fallen damit nicht immer einheitlich aus. So hatte erst kürzlich ein niederländisches Gericht eine Geschmacksmuster-Verletzung durch Samsung verneint.

Apple hatte mit der Entwicklung des iPhones und des iPads in den vergangenen Jahren zunächst den Smartphone-Markt und dann den Markt für Kleincomputer revolutioniert. Seitdem bemühen sich die Konkurrenten, den Vorsprung der Kalifornier einzuholen, während Apple seine führende Position nicht nur durch Neuentwicklungen, sondern auch zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen zu verteidigen sucht.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion