Angeklagter im Kunstfälscherprozess berichtet weitere Einzelheiten

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten in 14 Fällen das Fälschen und Hehlen mit Kunstwerken oder den Versuch dazu vor.  / copyright: Christoph Papsch/ ddp
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten in 14 Fällen das Fälschen und Hehlen mit Kunstwerken oder den Versuch dazu vor.
copyright: Christoph Papsch/ ddp

Im Kunstfälscherprozess am Landgericht Köln sind neue Einzelheiten zu den gefälschten Kunstwerken bekannt geworden. Der Hauptangeklagte Wolfgang B. erklärte, dass er bestimmte Aufkleber und Stempel auf der Rückseite der Gemälde angebracht habe, um die Echtheit der von ihm gemalten Bilder vorzutäuschen.

Nach eigenen Aussagen hatte Wolfgang B. diese Aufkleber selbst kreiert oder Originale nachgeahmt. Dazu gehörten unter anderem der Stempel der vorgeblichen Sammlung “Werner Jägers” oder der Aufkleber der “Galerie Sturm”. Wolfgang B. fingierte jedoch nicht nur Stempel oder Etiketten, sondern ging auch seinem “eigenen künstlerischen Drang” nach. Es sei leicht gewesen, das Original des Aufklebers der “Galerie Flechtheim” zu fälschen, “aber nicht so schön, wie einen eigenen Aufkleber zu entwerfen”, gestand Wolfgang B. in der Verhandlung.

Insbesondere der Aufkleber der Galerie Flechtheim wurde den Angeklagten jedoch zum Verhängnis. Eine Kunsthistorikerin und ein Flechtheim-Experte erkannten den Aufkleber als Fälschung. Die gefälschten Stempel, Etiketten und Lineolschnitte hatte der Hauptangeklagte schon vor mehreren Jahren vernichtet.

Bilder einem Alterungsprozess ausgesetzt

Zudem sagte Wolfgang B. aus, dass er die Kunstwerke einem dreiwöchigen Alterungsprozess unterzog, um sie echt wirken zu lassen. Einzelheiten hierzu gab er jedoch nicht bekannt. Er wolle keine Gebrauchsanweisung für andere Fälscher liefern.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten in 14 Fällen das Fälschen und Hehlen mit Kunstwerken oder den Versuch dazu vor. Insgesamt soll das Quartett mehr als 50 Werke von modernen Künstlern wie Max Pechstein und Heinrich Campendonk gefälscht haben. Die meisten Taten gelten jedoch als verjährt.

Über den Verbleib der Bilder sollen nun Zeugenaussagen Klarheit bringen. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf die Verlesung der polizeilichen Zeugenaussagen am nächsten Verhandlungstag, dem kommenden Mittwoch (19. Oktober). Von den Zeugen muss deshalb nach jetzigem Stand niemand zur Verhandlung geladen werden. Da alle vier Angeklagten weitgehend geständig sind, könnte das Verfahren damit deutlich früher als geplant – möglicherweise noch diesen Monat – zu Ende gehen. Ursprünglich sollte der Prozess bis März 2012 dauern.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion